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Hermanns Söhne, Konrad und Hermann, der Kleriker wird, treten meist im Gefolge der [[Grafen von Frontenhausen-Lechsgemünd]] auf. Konrad stand in enger Beziehung zu anderen edelfreien Familien des Pinzgaus, wie den [[Herren von Felben]] und den [[Herren von Litzldorf-Mittersill]].   
 
Hermanns Söhne, Konrad und Hermann, der Kleriker wird, treten meist im Gefolge der [[Grafen von Frontenhausen-Lechsgemünd]] auf. Konrad stand in enger Beziehung zu anderen edelfreien Familien des Pinzgaus, wie den [[Herren von Felben]] und den [[Herren von Litzldorf-Mittersill]].   
   
   
 
   
 
Konrads Sohn ''Albero I. von Walchen'' († nach 1247) wird zeitlebens als Edelfreier bezeugt. Im Jahr [[1240]] ist  ''Wilhelm von Walchen'' Herr auf dem Walcherturm. Er hat mit ''Albero'', ''Otto'' und ''Friedrich'' drei Söhne. Die Brüder ''Otto'' und ''Albero II. von Walchen'' wurden wahrscheinlich nach [[1250]] von Erzbischof [[Philipp von Spanheim|Philipp dem Erwählten]] (1247 – 1256) zum Eintritt in die Salzburger Ministerialität gezwungen. Eine Urkunde des [[Kloster Rott am Inn|Klosters Rott am Inn]] benennt ''Otto von Walchen'' noch um [[1275]] als Edelfreien.   
 
Konrads Sohn ''Albero I. von Walchen'' († nach 1247) wird zeitlebens als Edelfreier bezeugt. Im Jahr [[1240]] ist  ''Wilhelm von Walchen'' Herr auf dem Walcherturm. Er hat mit ''Albero'', ''Otto'' und ''Friedrich'' drei Söhne. Die Brüder ''Otto'' und ''Albero II. von Walchen'' wurden wahrscheinlich nach [[1250]] von Erzbischof [[Philipp von Spanheim|Philipp dem Erwählten]] (1247 – 1256) zum Eintritt in die Salzburger Ministerialität gezwungen. Eine Urkunde des [[Kloster Rott am Inn|Klosters Rott am Inn]] benennt ''Otto von Walchen'' noch um [[1275]] als Edelfreien.   
 
   
 
   
Philipp von Spanheim wirft den Walchern den unerlaubten Bau eines Turmes auf Kirchengrund und die Aneignung von Vogteirechten vor. Mit ihm kommt es [[1254]] zu einem Ausgleich. ''Otto von Walchen'' erhält von Erzbischof [[Ulrich]] (1256 – 1265) im Jahr [[1262]] die Lehen seines verstorbenen Schwiegervaters [[Engelram von Hohenstein]]. Auch die [[Burg Hohenstein]] bei Maquartstein fällt an die Walcher. Somit verfügten die Walcher über reiche Besitztümer nicht nur im Pinzgau sondern auch in [[Bayern]] (um Maquartstein und Grassau) und wurden somit auch bayrische Dienstmannen. Auch von den [[Herren von Saalfelden]] (nach [[Ortolf von Saalfelden]]) fällt den Walchern reiches Erbgut zu. Dieses beinhaltet Vogteirechte im Gebirge als Lehen des Erzstiftes, bayrische Lehen im [[Saalachtal]], vor allem die [[Schloss Lichtenberg|Burg Lichtenberg]] samt den dazu gehörenden Besitzungen.  
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Philipp von Spanheim wirft den Walchern den unerlaubten Bau eines Turmes auf Kirchengrund und die Aneignung von Vogteirechten vor. Mit ihm kommt es [[1254]] zu einem Ausgleich. ''Otto von Walchen'' erhält von Erzbischof [[Ulrich]] (1256 – 1265) im Jahr [[1262]] die Lehen seines verstorbenen Schwiegervaters [[Engelram von Hohenstein]]. Auch die [[Burg Hohenstein]] bei Maquartstein fällt an die Walcher. Somit verfügten die Walcher über reiche Besitztümer nicht nur im Pinzgau sondern auch in [[Bayern]] (um Maquartstein und Grassau) und wurden somit auch bayrische Dienstmannen. Auch von den [[Herren von Saalfelden]] (nach [[Ortolf von Saalfelden]]) fällt den Walchern reiches Erbgut zu. Dieses beinhaltet Vogteirechte im Gebirge als Lehen des Erzstiftes, bayrische Lehen im [[Saalachtal]], vor allem die [[Schloss Lichtenberg|Burg Lichtenberg]] samt den dazu gehörenden Besitzungen.
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=====Besitzteilung=====
 
=====Besitzteilung=====
 
''Otto'' und ''Albero II. von Walchen'' teilen [[1276]] ihren Besitz. Aus diesem Anlass setzten [[Herzog Heinrich von Niederbayern]] und Erzbischof [[Friedrich II. von Walchen]] ein Schiedsgericht ein. Diese Erbteilung und die damit verbundenen langjährigen Streitigkeiten der Walcher mit den [[Herren von Goldegg]]  ermöglicht  den Historikern einen guten Überblick über den Gesamtbesitz der Walcher.  
 
''Otto'' und ''Albero II. von Walchen'' teilen [[1276]] ihren Besitz. Aus diesem Anlass setzten [[Herzog Heinrich von Niederbayern]] und Erzbischof [[Friedrich II. von Walchen]] ein Schiedsgericht ein. Diese Erbteilung und die damit verbundenen langjährigen Streitigkeiten der Walcher mit den [[Herren von Goldegg]]  ermöglicht  den Historikern einen guten Überblick über den Gesamtbesitz der Walcher.  
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