Viele unschuldige Angeklagte mussten auf Moosham die Folter ertragen. Der Grund für die Anklage war unter [[Max Gandolf von Kuenburg|Max Gandolf Kuenburg]] meist Hexerei, Schadenzauber oder Teufelsbündnis. Gestanden die Angeklagten nicht, wurden sie grausam gefoltert. War ihnen erst ein Geständnis abgepresst und überlebten sie die Tortur, dann rollte der Schinderkarren zur Hinrichtungsstätte am [[Passeggen]] bei [[Tamsweg]], wo der Scharfrichter mit dem Richtschwert wartete. Die üblichen Todesstrafen waren das Hängen, Zauberer und Hexen wurden nach der Hinrichtung meist verbrannt. | Viele unschuldige Angeklagte mussten auf Moosham die Folter ertragen. Der Grund für die Anklage war unter [[Max Gandolf von Kuenburg|Max Gandolf Kuenburg]] meist Hexerei, Schadenzauber oder Teufelsbündnis. Gestanden die Angeklagten nicht, wurden sie grausam gefoltert. War ihnen erst ein Geständnis abgepresst und überlebten sie die Tortur, dann rollte der Schinderkarren zur Hinrichtungsstätte am [[Passeggen]] bei [[Tamsweg]], wo der Scharfrichter mit dem Richtschwert wartete. Die üblichen Todesstrafen waren das Hängen, Zauberer und Hexen wurden nach der Hinrichtung meist verbrannt. |