Viele unschuldige Angeklagte mussten auf Moosham die Folter ertragen und viele davon auch starben. Der Grund für die Anklage war meistens Hexerei, Schadenzauber oder Teufelsbündnis. Gestanden die Angeklagten nicht sofort, wurden sie grausamst gefoltert. War ihnen erst ein Geständnis abgepresst und überlebten sie die Tortur, dann rollte der Schinderkarren zur Hinrichtungsstätte am [[Paßeggen]] bei Tamsweg, wo der Henker wartete. Die üblichen Todesstrafen waren Enthauptung oder Verbrennung. | Viele unschuldige Angeklagte mussten auf Moosham die Folter ertragen und viele davon auch starben. Der Grund für die Anklage war meistens Hexerei, Schadenzauber oder Teufelsbündnis. Gestanden die Angeklagten nicht sofort, wurden sie grausamst gefoltert. War ihnen erst ein Geständnis abgepresst und überlebten sie die Tortur, dann rollte der Schinderkarren zur Hinrichtungsstätte am [[Paßeggen]] bei Tamsweg, wo der Henker wartete. Die üblichen Todesstrafen waren Enthauptung oder Verbrennung. |