| Zeile 2: |
Zeile 2: |
| | | | |
| | == Leben == | | == Leben == |
| − | Karl Schmidt, wie er allgemein in Quellen genannt wird, kam als viertes legitimes von neun Kindern eines bürgerlichen Baders im bayerischen Marktort Regen zur Welt. Sein Vater war [[Kärnten|Kärntner]] und hatte eine aus Regen stammende Weberstochter geheiratet. Vater Schmidt dürfte bis zu seinem Tod in Regen als Bader tätig gewesen sein. Ob sein Sohn von ihm das Wissen und die Schulung erhielt oder an einem anderen Ort ist unbekannt. | + | Karl Schmidt, wie er allgemein in Quellen genannt wird, kam als viertes legitimes von neun Kindern eines bürgerlichen Baders im bayerischen Marktort Regen zur Welt. Sein Vater war [[Kärntner]] und hatte eine aus Regen stammende Weberstochter geheiratet. Vater Schmidt dürfte bis zu seinem Tod in Regen als Bader tätig gewesen sein. Ob sein Sohn von ihm das Wissen und die Schulung erhielt oder an einem anderen Ort ist unbekannt. |
| | | | |
| | Die ersten Nachweise finden sich [[1780]]. Am [[12. Juni]] dieses Jahres hatte Karl Schmidt in der Vikariatskirche in Wagrain Barbara Hiebl geheiratet. Sie war die eheliche Tochter eines [[Fürsterzbistum|hochfürstlichen]] Fuhrknechtsaus Salzburg. Im August [[1781]] kam ihr erstes Kind, eine Tochter, zur Welt, deren Taufpatin die Vikarsköchin Scolastica Hiebl war. Sie war mit der Mutter des Kindes verwandt und ihr Onkel, Vikar Rupert Hiebl ([[1767]]–[[1784]]/[[1785]]) taufte es. Als Vetter von Karl Schmidt dürfte dieses verwandschaftliche Verhältnis Schmidt seinen beruflichen Beginn in Wagrain sehr stark erleichtert haben. | | Die ersten Nachweise finden sich [[1780]]. Am [[12. Juni]] dieses Jahres hatte Karl Schmidt in der Vikariatskirche in Wagrain Barbara Hiebl geheiratet. Sie war die eheliche Tochter eines [[Fürsterzbistum|hochfürstlichen]] Fuhrknechtsaus Salzburg. Im August [[1781]] kam ihr erstes Kind, eine Tochter, zur Welt, deren Taufpatin die Vikarsköchin Scolastica Hiebl war. Sie war mit der Mutter des Kindes verwandt und ihr Onkel, Vikar Rupert Hiebl ([[1767]]–[[1784]]/[[1785]]) taufte es. Als Vetter von Karl Schmidt dürfte dieses verwandschaftliche Verhältnis Schmidt seinen beruflichen Beginn in Wagrain sehr stark erleichtert haben. |
| Zeile 14: |
Zeile 14: |
| | 1784 hatte Vikar Rupert Hiebl aufgrund von ''Leibesgebrechlichkeiten'' resigniert und verbrachte seinen Lebensabend im Baderhaus von Schmidt, wo er am [[31. Oktober]] [[1785]] starb. Nach seinem Tod kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Koadjutor Johann Michael Schwaighofer und Schmidt, der den Koadjutor beschuldigte, die Sackuhr des Vikars entwendet zu haben. Schwaighofer soll Schmidt gewürgt und ihm einen Zinnteller ins Gesicht geschleudert haben. Bei den Erbverhandlungen musste [[Dechant]] Johann Adam Rieger in [[Altenmarkt]] die Vorwürfe prüfen. Aufgrund der nicht beweisbaren gegenseitigen Vorwürfe sollte Schwaighofer nach "[[Bad Hofgastein|Hof]] in [[Gasteinertal|Gastein]]" abreisen, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden. | | 1784 hatte Vikar Rupert Hiebl aufgrund von ''Leibesgebrechlichkeiten'' resigniert und verbrachte seinen Lebensabend im Baderhaus von Schmidt, wo er am [[31. Oktober]] [[1785]] starb. Nach seinem Tod kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Koadjutor Johann Michael Schwaighofer und Schmidt, der den Koadjutor beschuldigte, die Sackuhr des Vikars entwendet zu haben. Schwaighofer soll Schmidt gewürgt und ihm einen Zinnteller ins Gesicht geschleudert haben. Bei den Erbverhandlungen musste [[Dechant]] Johann Adam Rieger in [[Altenmarkt]] die Vorwürfe prüfen. Aufgrund der nicht beweisbaren gegenseitigen Vorwürfe sollte Schwaighofer nach "[[Bad Hofgastein|Hof]] in [[Gasteinertal|Gastein]]" abreisen, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden. |
| | | | |
| − | [[1787]] erhob dann Koadjutor August Meilinger schriftliche Anklage gegen Schmidt, dieser hätte einen Hirschen unerlaubter Weise erlegt. Schmidt wurde auf Anordnung von Landrichter Franz Jakob Gold in den landesgerichtlichen Arrest gebracht. Dort legte er aber kein Geständnis ab. Bei einer Hausdurchsuchung fand man Gewehre und Munition. Schmidt verteidigte sich damit, dass er als eingeschriebener Feuerschütze zum ''Vortl Schüssen'' (Preisgeldschießen) diese Gewehre auf der Schießstätte benötigte. Nachdem der Koadjutor seine Vorwürfe neuerlich bekräftigte, musste Schmidt weiter in Haft bleiben. Erst ein medizinischer Notfall (eine komplizierte Geburt) und seine bisherige Unbescholtenheit verhalfen ihm zur Haftentlassung. Meilinger hingegen erneuerte in einem Protokoll im [[Franziskanerkloster]]. Nun begann man aber kirchlicherseits an seinen Angaben zu zweifeln und so entschloss sich Meilinger, wohl auch unter dem Druck der Kirchenbehörde und dem Landesherrn [[Fürsterzischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]], die angelaufenen Gerichtskosten von zwei Gulden und 39 Kreuzer zu übernehmen. | + | [[1787]] erhob dann Koadjutor August Meilinger schriftliche Anklage gegen Schmidt, dieser hätte einen Hirschen unerlaubter Weise erlegt. Schmidt wurde auf Anordnung von Landrichter Franz Jakob Gold in den landesgerichtlichen Arrest gebracht. Dort legte er aber kein Geständnis ab. Bei einer Hausdurchsuchung fand man Gewehre und Munition. Schmidt verteidigte sich damit, dass er als eingeschriebener Feuerschütze zum ''Vortl Schüssen'' (Preisgeldschießen) diese Gewehre auf der Schießstätte benötigte. Nachdem der Koadjutor seine Vorwürfe neuerlich bekräftigte, musste Schmidt weiter in Haft bleiben. Erst ein medizinischer Notfall (eine komplizierte Geburt) und seine bisherige Unbescholtenheit verhalfen ihm zur Haftentlassung. Meilinger hingegen erneuerte in einem Protokoll im [[Franziskanerkloster]]. Nun begann man aber kirchlicherseits an seinen Angaben zu zweifeln und so entschloss sich Meilinger, wohl auch unter dem Druck der Kirchenbehörde und dem Landesherrn [[Fürsterzbischof]] [[Hieronymus Graf Colloredo]], die angelaufenen Gerichtskosten von zwei Gulden und 39 Kreuzer zu übernehmen. |
| | | | |
| | Ganz unschuldig dürfte Schmidt allerdings nicht gewesen sein. Denn vier Jahre später, im Juni [[1791]], wurde er von einem Forstpraktikant mit einer gerade geschossenen Wildtaube und einer Flinte in seinen Händen überrascht. Es kam zu einer Verurteilung zu vier Stockhieben und einer Geldstrafe von zwei Gulden. Durch sein wortgewandtes Reden konnte er sich herausreden und musste letztlich nur die Gerichtskosten samt Strafgeld von vier Gulden und 26 Kreuzer bezahlen. | | Ganz unschuldig dürfte Schmidt allerdings nicht gewesen sein. Denn vier Jahre später, im Juni [[1791]], wurde er von einem Forstpraktikant mit einer gerade geschossenen Wildtaube und einer Flinte in seinen Händen überrascht. Es kam zu einer Verurteilung zu vier Stockhieben und einer Geldstrafe von zwei Gulden. Durch sein wortgewandtes Reden konnte er sich herausreden und musste letztlich nur die Gerichtskosten samt Strafgeld von vier Gulden und 26 Kreuzer bezahlen. |