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: [[28. Mai]]: ... unterzeichnen im Namen des [[Salzburger Festspielfonds]] und der [[Stadtgemeinde Salzburg]] als Eigentümer unterzeichnen [[Landeshauptmann]] [[Josef Klaus]] ([[ÖVP]]) und Präsident [[Heinrich Puthon]] bzw. [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]] [[Anton Neumayr senior|Anton Neumayr]] ([[SPÖ]]) einen Vertrag, wonach der Fonds das [[Kleines Festspielhaus|Festspielhaus]] in Bestand nimmt und verwaltet; der Vertrag tritt rückwirkend mit [[1. Oktober]] [[1950]] in Kraft und läuft bis [[30. September]] [[1970]];  
 
: [[28. Mai]]: ... unterzeichnen im Namen des [[Salzburger Festspielfonds]] und der [[Stadtgemeinde Salzburg]] als Eigentümer unterzeichnen [[Landeshauptmann]] [[Josef Klaus]] ([[ÖVP]]) und Präsident [[Heinrich Puthon]] bzw. [[Bürgermeister der Stadt Salzburg|Bürgermeister]] [[Anton Neumayr senior|Anton Neumayr]] ([[SPÖ]]) einen Vertrag, wonach der Fonds das [[Kleines Festspielhaus|Festspielhaus]] in Bestand nimmt und verwaltet; der Vertrag tritt rückwirkend mit [[1. Oktober]] [[1950]] in Kraft und läuft bis [[30. September]] [[1970]];  
 
:: ... wird im Rahmen der [[Salzburger Stadtbücherei]] eine neue Musikbücherei eröffnet, die aus den Restbeständen der alten Musikalienbibliothek des [[Salzburger Volksbildungsverein]]es besteht und 1 400 Bände umfasst; keine andere österreichische Stadt besitzt bisher eine derartige Musikbücherei;
 
:: ... wird im Rahmen der [[Salzburger Stadtbücherei]] eine neue Musikbücherei eröffnet, die aus den Restbeständen der alten Musikalienbibliothek des [[Salzburger Volksbildungsverein]]es besteht und 1 400 Bände umfasst; keine andere österreichische Stadt besitzt bisher eine derartige Musikbücherei;
: [[29. Mai]]: Abgabe auf Speiseeis: Die vom Gemeinderat beschlossene Abgabe wird in der Form abgeführt, dass jene Firmen, die Eis verkaufen, für das Jahr [[1951]] einen Pauschalbetrag von 35.000 Schilling bezahlen.
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: [[29. Mai]]: Abgabe auf Speiseeis: Die vom Gemeinderat beschlossene Abgabe wird in der Form abgeführt, dass jene Firmen, die Eis verkaufen, für das Jahr 1951 einen Pauschalbetrag von 35.000 Schilling bezahlen.
    
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