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Auf seinem Diensthandy soll auch eine pornografische Videodatei, erstellt 2016, gewesen sein. Und der Stadtamtsdirektor soll auch ein elektronisches Archiv mit personenbezogenen Daten über 99 Gemeindebedienstete angelegt haben. Die Rede ist im Amtsbericht von "Geheimakten" und "elektronischen Handakten". Der Beamte habe diese Daten über Jahre gespeichert und bis zu seiner Dienstfreistellung am 10. Mai 2021 neue Daten hinzugefügt. Die Dateien seien nicht in der offiziellen elektronischen Aktenevidenz enthalten gewesen. Weder die Betroffenen noch der Datenschutzbeauftragte seien informiert gewesen. Außerdem habe er einen zwölfseitigen Bericht über angebliche Dienstpflichtverletzungen des persönlichen Bürgermeister-Assistenten an einen Rechtsanwalt übermittelt, ohne den Bürgermeister oder den Betroffenen zu informieren. In Summe ist von mehreren Dienstpflichtverletzungen die Rede.
 
Auf seinem Diensthandy soll auch eine pornografische Videodatei, erstellt 2016, gewesen sein. Und der Stadtamtsdirektor soll auch ein elektronisches Archiv mit personenbezogenen Daten über 99 Gemeindebedienstete angelegt haben. Die Rede ist im Amtsbericht von "Geheimakten" und "elektronischen Handakten". Der Beamte habe diese Daten über Jahre gespeichert und bis zu seiner Dienstfreistellung am 10. Mai 2021 neue Daten hinzugefügt. Die Dateien seien nicht in der offiziellen elektronischen Aktenevidenz enthalten gewesen. Weder die Betroffenen noch der Datenschutzbeauftragte seien informiert gewesen. Außerdem habe er einen zwölfseitigen Bericht über angebliche Dienstpflichtverletzungen des persönlichen Bürgermeister-Assistenten an einen Rechtsanwalt übermittelt, ohne den Bürgermeister oder den Betroffenen zu informieren. In Summe ist von mehreren Dienstpflichtverletzungen die Rede.
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Eine weitere Kehrtwendung im Fall Erich Angerer. Bürgermeister Alexander Stangassinger informierte am Freitag, [[17. September]] 2021, dass der ehemalige Stadtamtsdirektor auf Rechtsmittel gegen die von der Gemeindevertretung beschlossene Abberufung verzichte. Damit wird sein Gang vor das Landesverwaltungsgericht hinfällig. Damit sei die Entscheidung der Gemeindevertretung rechtswirksam. Zudem ersuchte der Anwalt die Stadtgemeinde, ihm mitzuteilen, wann und wo sein Mandant die neue Planstelle antreten solle und könne. Die Stadt hatte dem Amtsleiter angeboten, bei gleichen Bezügen auf eine freie Stelle für Organisationsentwicklung zu wechseln. Aus der Rückkehr ins Rathaus wird vorerst aber nichts, denn Angerer erhielt am Freitag laut eigener Aussage sowohl den (zu erwartenden) Suspendierungsbescheid als auch jenen über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Suspendierung bedeutet, dass er nur mehr zwei Drittel seines Gehalts bekommt. Der Suspendierte kündigt an, die Bescheide zu bekämpfen.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/der-stadtamtsleiter-in-hallein-ist-abberufen-109613071 www.sn.at], 17. September 2021</ref>
    
== Privat ==
 
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