| − | Unter einem "'''Ausfergen'''" war im späten [[Mittelalter]] und der [[Neuzeit]] im [[Fürsterzbistum Salzburg]] ein Schiffsherr zu verstehen, dem das Recht („Ausfergenrecht“) zur die Ausfuhr des [[Hallein]]er [[Salz]]es auf der [[Salzach]] verliehen worden war. | + | Unter einem "'''Ausfergen'''" war im späten [[Mittelalter]] und der [[Neuzeit]] im [[Fürsterzbistum Salzburg]] ein Schiffsherr zu verstehen, dem das Recht („Ausfergenrecht“) zur Ausfuhr des [[Hallein]]er [[Salz]]es auf der [[Salzach]] verliehen worden war. |