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Unter einem "'''Ausfergen'''" war im späten [[Mittelalter]] und der [[Neuzeit]] im [[Fürsterzbistum Salzburg]] ein Schiffsherr zu verstehen, dem das Recht („Ausfergenrecht“) zur die Ausfuhr des [[Hallein]]er [[Salz]]es auf der [[Salzach]] verliehen worden war.   
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Unter einem "'''Ausfergen'''" war im späten [[Mittelalter]] und der [[Neuzeit]] im [[Fürsterzbistum Salzburg]] ein Schiffsherr zu verstehen, dem das Recht („Ausfergenrecht“) zur Ausfuhr des [[Hallein]]er [[Salz]]es auf der [[Salzach]] verliehen worden war.   
    
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