| − | Als "Ausferge" war im späten Mittelalter und der Neuzeit im Fürsterzbistum Salzburg ein Schiffsherr zu verstehen, dem das Recht „(Ausfergenrecht“) zur die Ausfuhr des Halleiner Salzes auf der Salzach verliehen worden war.
| + | Unter einem "Ausfergen" war im späten Mittelalter und der Neuzeit im Fürsterzbistum Salzburg ein Schiffsherr zu verstehen, dem das Recht „(Ausfergenrecht“) zur die Ausfuhr des Halleiner Salzes auf der Salzach verliehen worden war. |