| Zeile 6: |
Zeile 6: |
| | ==Arten== | | ==Arten== |
| | Im Salzburgischen wurde im [[Mittelalter]] ab dem [[10. Jahrhundert]] zuerst unterschieden zwischen | | Im Salzburgischen wurde im [[Mittelalter]] ab dem [[10. Jahrhundert]] zuerst unterschieden zwischen |
| − | * den (privilegierten) ''Aus''fergen, die mit Hilge der Naufergen auf der [[Salzach]] das Halleiner [[Salz]] von [[Hallein]] nach [[Laufen an der Salzach]] brachten oder bringen ließen, und | + | * den (privilegierten) ''Aus''fergen, die mit Hilfe der Naufergen und der gemeinen Schiffsleuten auf der [[Salzach]] das Halleiner [[Salz]] von [[Hallein]] nach [[Laufen an der Salzach]] brachten oder bringen ließen, und |
| − | * den ''Nau''fergen, die im Auftrag der Ausfergen das Salz stromabwärts bis nach [[Passau]] in den "Tümpfel" (Mündung des [[Inn]]s in die Donau) schifften. Auch die Bootsführer von Passau den Donaustrom weiter abwärts auf der "Naufahrt" (auch ''[[Hallfahrt]]'') nannten sich Naufergen. | + | * den ''Nau''fergen, die im Auftrag der Ausfergen das Salz stromabwärts bis nach [[Passau]] in den "Tümpfel" (Mündung des [[Inn]]s in die Donau) schifften. Auch die Bootsführer von Passau den Donaustrom weiter abwärts auf der "Naufahrt" (auch ''[[Hallfahrt]]'') nannten sich Naufergen. Die Ausfergen waren stets direkte Bevollmächtigte der Schiffsherren. |
| | | | |
| | ==Erbau'''s'''fergen und Schiffsherren== | | ==Erbau'''s'''fergen und Schiffsherren== |
| Zeile 13: |
Zeile 13: |
| | Die Ausfuhr des Halleiner [[Salz]]es zu Wasser durfte seit alters nur mit fürsterzbischöflich salzburgischen Schiffen erfolgen. | | Die Ausfuhr des Halleiner [[Salz]]es zu Wasser durfte seit alters nur mit fürsterzbischöflich salzburgischen Schiffen erfolgen. |
| | | | |
| − | Dieses Recht machten sich schon früh die Bürger der Stadt Laufen zu Nutzen, und man unterschied schon im 10. Jahrhundert zweierlei Berufe, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich die adeligen Schiffsherren einerseits und die bürgerlichen [[Ausferger|Ausfergen]] anderseits; die einen waren Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie von Hallein nach Laufen. | + | Dieses Recht machten sich schon früh die Bürger der Stadt Laufen zu Nutzen, und man unterschied schon im 10. Jahrhundert zweierlei Berufe, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich die adeligen Schiffsherren einerseits und die bürgerlichen [[Ausferger|Ausfergen]] anderseits; die einen waren BEvollmächtigte der Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie mit Hilfe der Naufergen udn der gemeinen Schiffsleuten von Hallein nach Laufen und weiter auf Inn und Donau. |
| | | | |
| | Die Zahl der Schiffsherren beschränkte Erzbischof [[Wlodizlaus von Schlesien|Wladislaus]] im Jahr [[1267]] auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht nur auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Schiffsherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich II.]] vom Jahr [[1278]] geregelt. | | Die Zahl der Schiffsherren beschränkte Erzbischof [[Wlodizlaus von Schlesien|Wladislaus]] im Jahr [[1267]] auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht nur auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Schiffsherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich II.]] vom Jahr [[1278]] geregelt. |