Dienstbotenfeiertage waren ein Dorn im Auge mancher Bauern und Gemeindeverantwortlichen. Im Gemeindeausschussprotokoll in [[Ramingstein]] liest man [[1930]] und [[1931]]: ''... Seitens des Gemeindeamtes sind die nicht selten stattfindenden [[Winkeltänze]] während der Erntezeit auf das strengste zu verbieten und gegen Zuwiderhandeln mit entsprechenden Strafen vorzugehen. Tanzverbot vom 15. Juni bis zum 15. September...'' | Dienstbotenfeiertage waren ein Dorn im Auge mancher Bauern und Gemeindeverantwortlichen. Im Gemeindeausschussprotokoll in [[Ramingstein]] liest man [[1930]] und [[1931]]: ''... Seitens des Gemeindeamtes sind die nicht selten stattfindenden [[Winkeltänze]] während der Erntezeit auf das strengste zu verbieten und gegen Zuwiderhandeln mit entsprechenden Strafen vorzugehen. Tanzverbot vom 15. Juni bis zum 15. September...'' |