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Am [[7. Juni]] [[1485]] stellte Papst Innozenz VIII. Christoph von Ebran, seine Mitstreiter und Diener unter den Schutz des heiligen Stuhls und untersagte Johann Beckenschlager jede Jurisdiktion gegenüber dem Dompropst. In Salzburg schloss Ebran [[1487]] mit dem [[Äbte von St. Peter|Abt]] des [[Erzstift St. Peter|Stiftes St. Peter]] - [[Rupert V. Keutzl]] - einen Vergleich, der die seit 40 Jahren umstrittene freie Wahl des Begräbnisplatzes in Salzburg sicherte.  
 
Am [[7. Juni]] [[1485]] stellte Papst Innozenz VIII. Christoph von Ebran, seine Mitstreiter und Diener unter den Schutz des heiligen Stuhls und untersagte Johann Beckenschlager jede Jurisdiktion gegenüber dem Dompropst. In Salzburg schloss Ebran [[1487]] mit dem [[Äbte von St. Peter|Abt]] des [[Erzstift St. Peter|Stiftes St. Peter]] - [[Rupert V. Keutzl]] - einen Vergleich, der die seit 40 Jahren umstrittene freie Wahl des Begräbnisplatzes in Salzburg sicherte.  
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==="Gegenerzbischof"===
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===Erfolglose Wahl zum Erzbischof"===
Als Bernhard von Rohr am [[21. März]] [[1487]] starb und der Aufstieg Johanns vom Administrator zum Erzbischof vorgezeichnet war, traf sich die Mehrheit der Domkapitulare in Mühldorf und wählte Christoph von Ebran am [[8. Juni]] [[1487]] zum neuen Erzbischof. Die beiden ältesten Domherren, [[Domdechant|Domdekan]] [[Andreas Mautner von Katzenberg]] und Stadtpfarrer [[Friedrich V. Graf von Schaunberg|Friedrich von Schaunberg]], später selbst Erzbischof, versagten ihm aber die Gefolgschaft und wählten Johann Beckenschlager zum neuen Erzbischof. Da Ebran nach den Ereignissen von 1481 nicht wirklich nach [[Salzburg]] zurückkehren konnte, war er gegen diesen Schritt machtlos. Zwar gab er seine Wahl öffentlich bekannt und forderte die Salzburger auf, sich beim Papst für ihn einzusetzen, die Antwort aus Rom fiel jedoch negativ aus. Am [[1. November]] [[1487]] wurden Ebran und seine Wähler exkommuniziert.  
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Als Bernhard von Rohr am [[21. März]] [[1487]] starb und der Aufstieg Johanns vom Administrator zum Erzbischof vorgezeichnet war, traf sich die Mehrheit der Domkapitulare in Mühldorf am Inn und wählte Christoph von Ebran weit abseits der Stadt Salzburg in der dortigen bayrischen Enklave am [[8. Juni]] [[1487]] zum neuen Erzbischof. Die beiden ältesten Domherren, [[Domdechant|Domdekan]] [[Andreas Mautner von Katzenberg]] und Stadtpfarrer [[Friedrich V. Graf von Schaunberg|Friedrich von Schaunberg]], später selbst Erzbischof, versagten ihm aber die Gefolgschaft und wählten Johann Beckenschlager zum neuen Erzbischof. Da Ebran nach den Ereignissen von 1481 nicht wirklich nach [[Salzburg]] zurückkehren konnte, war er gegen diesen Schritt machtlos. Zwar gab er seine Wahl öffentlich bekannt und forderte die Salzburger auf, sich beim Papst für ihn einzusetzen, die Antwort aus Rom fiel jedoch negativ aus. Am [[1. November]] [[1487]] wurden Ebran und seine Wähler exkommuniziert.  
    
Am [[12. Dezember]] [[1488]] verkündete der Papst auch noch die Absetzung Ebrans als Dompropst. Allerdings fehlten die Salzburger Domherren geschlossen bei der Wahl seines Nachfolgers.
 
Am [[12. Dezember]] [[1488]] verkündete der Papst auch noch die Absetzung Ebrans als Dompropst. Allerdings fehlten die Salzburger Domherren geschlossen bei der Wahl seines Nachfolgers.
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