Wird die 1. Klasse (5. Schulstufe) noch für alle Schüler auf einem gemeinsamen Leistungsniveau geführt, so setzt ab der 2. Klasse (6. Schulstufe) (bislang ab der 7. Schulstufe) bereits eine differenzierte Leistungsbeurteilung in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch ein. Dabei wird unterschieden zwischen den Leistungsniveaus ''„Standard AHS“'' (bislang „vertieft“) und ''„Standard“'' (bislang „grundlegend“). | Wird die 1. Klasse (5. Schulstufe) noch für alle Schüler auf einem gemeinsamen Leistungsniveau geführt, so setzt ab der 2. Klasse (6. Schulstufe) (bislang ab der 7. Schulstufe) bereits eine differenzierte Leistungsbeurteilung in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch ein. Dabei wird unterschieden zwischen den Leistungsniveaus ''„Standard AHS“'' (bislang „vertieft“) und ''„Standard“'' (bislang „grundlegend“). |