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Unter "Führung" des Landeswappens ist die Verwendung desselben in einer Form zu verstehen, dass dadurch der Eindruck einer öffentlichen Berechtigung, Stellung, Auszeichnung u.dgl. entsteht. Dies ist insbesondere bei der Verwendung des Landeswappens als Kopfaufdruck auf Brief- und Geschäftspapier, Verlautbarungen und Druckschriften, in äußeren Geschäftsbezeichnungen, auf Schildern, Tafeln und sonstigen Ankündigungen, auf Abzeichen, die nicht nur das Landeswappen enthalten, sowie in Siegeln und Stempeln der Fall.
 
Unter "Führung" des Landeswappens ist die Verwendung desselben in einer Form zu verstehen, dass dadurch der Eindruck einer öffentlichen Berechtigung, Stellung, Auszeichnung u.dgl. entsteht. Dies ist insbesondere bei der Verwendung des Landeswappens als Kopfaufdruck auf Brief- und Geschäftspapier, Verlautbarungen und Druckschriften, in äußeren Geschäftsbezeichnungen, auf Schildern, Tafeln und sonstigen Ankündigungen, auf Abzeichen, die nicht nur das Landeswappen enthalten, sowie in Siegeln und Stempeln der Fall.
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=== Beispiele (Bildergalerie) ===
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! Beispiel I  !! Beispiel II  !! Beispiel III !!
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| [[Datei:Landtag 03 Landeswappen 1948 im Sitzungssaal.jpg|thumb|left|300 px|[[Landtag]]: das Salzburger Landeswappen von [[1948]] im Sitzungssaal]] || [[Datei:Chiemseehof Landeswappen Eingangsportal Chiemseegasse.jpg|thumb|center|250 px|[[Chiemseehof]]: das Salzburger Landeswappen über dem  Eingangsportal in der Chiemseegasse ]] || [[Datei:Chiemseehof Landeswappen Büro Landeshauptmann.jpg|thumb|right|250 px|[[Chiemseehof]]: das Salzburger Landeswappen vor dem Büro [[Landeshauptmann]]]] ||
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== Verleihung des Rechtes zur Führung des Landeswappens ==
 
== Verleihung des Rechtes zur Führung des Landeswappens ==

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