Das Seelenbuch sollte folgende Daten erfassen: Vor- und Zuname, Herkunft und Stand u.a.m. jedes einzelnen Pfarrangehörigen. Im Tauf- und Firmungsbuch war der Pfarrer dazu angehalten die Namen des Täuflings, des oder der Patin, des Täufers und der Eltern des Täuflings einzutragen. Im Trauungsregister (Ehebuch) sollten die Namen der Brautleute und der Zeugen, sowie Orts- und Zeitangabe der Eheschließung vermerkt werden. Die Feststellung eines trennenden Ehehindernisses der „geistlichen Verwandtschaft“ (z.B. Taufpate) bedingte wiederum die exakte Führung von Tauf- und Firmbuch. | Das Seelenbuch sollte folgende Daten erfassen: Vor- und Zuname, Herkunft und Stand u.a.m. jedes einzelnen Pfarrangehörigen. Im Tauf- und Firmungsbuch war der Pfarrer dazu angehalten die Namen des Täuflings, des oder der Patin, des Täufers und der Eltern des Täuflings einzutragen. Im Trauungsregister (Ehebuch) sollten die Namen der Brautleute und der Zeugen, sowie Orts- und Zeitangabe der Eheschließung vermerkt werden. Die Feststellung eines trennenden Ehehindernisses der „geistlichen Verwandtschaft“ (z.B. Taufpate) bedingte wiederum die exakte Führung von Tauf- und Firmbuch. |