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Detail  am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1.  Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]]  illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber  im Vorfeld davon überzeugt, dass das Land diese Feuer ''tolerieren'' würde.
 
Detail  am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1.  Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]]  illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber  im Vorfeld davon überzeugt, dass das Land diese Feuer ''tolerieren'' würde.
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== Brauchfeuer ==
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==Verordnung==
Als Brauchfeuer gelten laut [[Salzburger Landesgesetzblatt]] 2011:
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In der Brauchtumsfeuer-Verordnung werden laut [[Salzburger Landesgesetzblatt]] 2011 (Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. März 2011, mit der Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien für Brauchtumsfeuer zugelassen werden, StF: LGBl Nr. 38/2011) folgende Feuer zugelassen:
 
* die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]]
 
* die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]]
 
* die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]]
 
* die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]]

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