Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Änderung der Größe ,  19:59, 30. Mär. 2020
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
Ein '''Brauchtumsfeuer''' ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen [[Brauch]]es, das in der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'', in der Fassung vom 30. März 2020, gesetzlich geregelt<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000729 Digitalisat]</ref> ist.
+
Ein '''Brauchtumsfeuer''' ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen [[Brauch]]es, das in der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'', in der Fassung vom 30. März 2020, gesetzlich geregelt ist.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000729 Digitalisat]</ref>
    
== Aufregung 2010 ==
 
== Aufregung 2010 ==

Navigationsmenü