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| − | '''Brauchtumsfeuer''' sind seit 2010 gesetzlich geregelt. | + | '''Brauchfeuer''' sind regelmäßig wiederkehrende [[Brauch|Bräuche]], die seit 2010 gesetzlich geregelt sind. |
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| | == Aufregung 2010 == | | == Aufregung 2010 == |
| − | Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste heimischer Brauchtumsvereine, so auch von [[Walli Ebner]], Obfrau der [[Salzburger Heimatvereine]]. | + | Im Sommer 2010 kam durch eine Novellierung des Luftreinhaltegesetzes ein generelles Verbot für Lager- und Sonnwendfeuer oder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landeshauptmannes aufgrund der Feinstaubbelastung. Es hagelte Proteste heimischer Brauchvereine, so auch von [[Waltraud Ebner]], Obfrau der [[Salzburger Heimatvereine]]. |
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| | Im Dezember desselben Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass [[Osterfeuer|Oster]]-, [[Sommersonnwendfeuer|Sonnwend]]-, [[Johannisfeuer|Johannis]]- und [[Wintersonnenswende|Wintersonnwendfeuer]] unter gewissen Voraussetzungen wieder ab [[1. Jänner]] [[2011]] erlaubt waren. Wie schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der Feuerwehr anzeigen. Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit niemand ''zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt''. | | Im Dezember desselben Jahres konnte wieder Entwarnung gegeben werden. In Salzburg wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass [[Osterfeuer|Oster]]-, [[Sommersonnwendfeuer|Sonnwend]]-, [[Johannisfeuer|Johannis]]- und [[Wintersonnenswende|Wintersonnwendfeuer]] unter gewissen Voraussetzungen wieder ab [[1. Jänner]] [[2011]] erlaubt waren. Wie schon bisher müssen die Vereine auch in Zukunft Feuer dieser Art der Feuerwehr anzeigen. Neu ist nun eine zeitliche Beschränkung, damit niemand ''zwei Monate lang Sonnwendfeuer abbrennt''. |
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| | Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]] illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass das Land diese Feuer ''tolerieren'' würde. | | Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]] illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass das Land diese Feuer ''tolerieren'' würde. |
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| − | == Brauchtumsfeuer == | + | == Brauchfeuer == |
| − | Als Brauchtumsfeuer gelten laut [[Landesgesetzblatt]] 2011: | + | Als Brauchfeuer gelten laut [[Salzburger Landesgesetzblatt]] 2011: |
| | * die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]] | | * die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]] |
| | * die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]] | | * die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]] |
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| | * die am Abend des [[21. Dezember]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur [[Wintersonnenwende]] | | * die am Abend des [[21. Dezember]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember abgebrannten Feuer zur [[Wintersonnenwende]] |
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| − | Brauchtumsfeuer dürfen am dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden
| + | Brauchfeuer dürfen am dem Samstag, der den in der Verordnung festgelegten Zeiten jeweils unmittelbar vorangeht, bis zum zweitnachfolgenden Sonntag einmal abgebrannt werden |
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| | == Bilder == | | == Bilder == |