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:::::::Was aber nicht stimmt und das solltest du als Jurist wohl wissen, ist, dass '''Bilder''' in diesen Zeitungen frei verwendet werden dürfen! Bilder unterliegen einerseits dem Recht des Abdrucks eines Verlages, andererseits aber ist das Urheberrecht ein unabdingbares Recht des Fotografen. Es gibt Bilder in diesen Zeitungen, die wir verwenden dürfen, die als Pressebilder erkennbar sind (Beispiel [[media:Albus Gaisbergstraße um 1936.jpg]] - da steht, dass das Bild vom [[Salzburger Landesverkehrsamt]] zur Verfügung gestellt wurde, also ein Pressebild war), Bilder ohne Urheberrechtsvermerke sind, Bilder mit Urhebernennung, die aber im Internet nicht mehr auffindbar sind und daher, je nach Erscheinungsdatum, bereits 70 Jahre tot sein könnten und somit die Urheberrechtschutzfrist erloschen ist.
 
:::::::Was aber nicht stimmt und das solltest du als Jurist wohl wissen, ist, dass '''Bilder''' in diesen Zeitungen frei verwendet werden dürfen! Bilder unterliegen einerseits dem Recht des Abdrucks eines Verlages, andererseits aber ist das Urheberrecht ein unabdingbares Recht des Fotografen. Es gibt Bilder in diesen Zeitungen, die wir verwenden dürfen, die als Pressebilder erkennbar sind (Beispiel [[media:Albus Gaisbergstraße um 1936.jpg]] - da steht, dass das Bild vom [[Salzburger Landesverkehrsamt]] zur Verfügung gestellt wurde, also ein Pressebild war), Bilder ohne Urheberrechtsvermerke sind, Bilder mit Urhebernennung, die aber im Internet nicht mehr auffindbar sind und daher, je nach Erscheinungsdatum, bereits 70 Jahre tot sein könnten und somit die Urheberrechtschutzfrist erloschen ist.
 
:::::::Jemand, wie im Fall der Bilder in diesem Artikel, erst 1982 verstorben war, genießt in jedem Fall ein Schutzrecht. Nichts anderes wollte ich hinweisen meint wieder einmal den Kopf schüttelnd ob deiner Ausdrucksweise --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 15:34, 6. Feb. 2020 (UTC)
 
:::::::Jemand, wie im Fall der Bilder in diesem Artikel, erst 1982 verstorben war, genießt in jedem Fall ein Schutzrecht. Nichts anderes wollte ich hinweisen meint wieder einmal den Kopf schüttelnd ob deiner Ausdrucksweise --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 15:34, 6. Feb. 2020 (UTC)
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:::::::: In der Sache gilt das Gesetz, das da lautet wie folgt: [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848 § 74 Abs. (6) UrhG]: <br/> "Das Schutzrecht an Lichtbildern erlischt '''fünfzig Jahre nach der Aufnahme''', wenn aber das Lichtbild vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird, '''fünfzig Jahre nach der Veröffentlichung'''. Die Fristen sind nach § 64 zu berechnen. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 16:05, 6. Feb. 2020 (UTC)