:::Die Diskussion, ob ein Adelsprädikat ausgeschrieben oder abgekürzt werden sollte, halte ich nach der dezidierten Abschaffung der Adelsprivilegien in Österreich (seit dem Adelsaufhebungsgesetz vom 10. April 1919) und in Deutschland (seit der Weimarer Reichsverfassung vom 14. August 1919) für verzichtbar. Seit 1919 dürfen Österreicher in Österreich gar keine Adelsprädikate mehr führen, in Deutschland gelten sie ausschließlich als Teil des Namens und nicht als Adelsbezeichnungen. In beiden Fällen wurden die aus der Feudalzeit stammenden Gepflogenheiten der adligen Namensführung abgeschafft. Für die Schreibweise der Familiennamen gilt daher gemäß Regel 91 des Dudens ''die standesamtlich jeweils festgelegte Schreibung''. | :::Die Diskussion, ob ein Adelsprädikat ausgeschrieben oder abgekürzt werden sollte, halte ich nach der dezidierten Abschaffung der Adelsprivilegien in Österreich (seit dem Adelsaufhebungsgesetz vom 10. April 1919) und in Deutschland (seit der Weimarer Reichsverfassung vom 14. August 1919) für verzichtbar. Seit 1919 dürfen Österreicher in Österreich gar keine Adelsprädikate mehr führen, in Deutschland gelten sie ausschließlich als Teil des Namens und nicht als Adelsbezeichnungen. In beiden Fällen wurden die aus der Feudalzeit stammenden Gepflogenheiten der adligen Namensführung abgeschafft. Für die Schreibweise der Familiennamen gilt daher gemäß Regel 91 des Dudens ''die standesamtlich jeweils festgelegte Schreibung''. |