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:Ich weiß nicht, seit wann die „v.“-Konvention (vgl. [[Löwenstern|„v. Löwenstern“]]) galt und ob sie allenfalls noch gilt − und inwieweit sie in Österreich (wo das Bedürfnis nach Unterscheidung von schlichtem [[schweiz]]erischem und norddeutschem „von“ doch gering war) überhaupt galt (der betreffende Abschnitt des Werkes von Frank-Döfering bezieht sich nicht konkret auf das Kaisertum Österreich). Der „amtliche Dienstgebrauch“ beweist noch nicht, dass das „v.“ die Schreibweise der Personenstandsbücher und der Geburtsurkunde der Personen ist, die so einen Namensbestandteil haben; und ''diese amtlich festgelegte'' Schreibweise ist heute die Entscheidende. --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] 22:23, 30. Aug. 2012 (CEST)
 
:Ich weiß nicht, seit wann die „v.“-Konvention (vgl. [[Löwenstern|„v. Löwenstern“]]) galt und ob sie allenfalls noch gilt − und inwieweit sie in Österreich (wo das Bedürfnis nach Unterscheidung von schlichtem [[schweiz]]erischem und norddeutschem „von“ doch gering war) überhaupt galt (der betreffende Abschnitt des Werkes von Frank-Döfering bezieht sich nicht konkret auf das Kaisertum Österreich). Der „amtliche Dienstgebrauch“ beweist noch nicht, dass das „v.“ die Schreibweise der Personenstandsbücher und der Geburtsurkunde der Personen ist, die so einen Namensbestandteil haben; und ''diese amtlich festgelegte'' Schreibweise ist heute die Entscheidende. --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] 22:23, 30. Aug. 2012 (CEST)
 
::Die Abkürzung des Adelsprädikates "von" als "v." zu schreiben ist eine Erfindung des preussischen Heroldsamtes, hat sich jedoch kaum in der österreichischen Monarchie durchsetzen können. Es wurde in Deutschland eingeführt um Adelige von nichtadeligen Familien unterscheiden zu können, die ein "von" führten. Im wesentlichen waren dies Familien aus dem nordwestdeutschen und dem niederländischen Raum (Baron v. Heuyningen, Der Deutsche Adelsrechtsausschuss (ARA) 2012). --[[Benutzer:Mönchsberg|Mönchsberg]] 20:21, 11. Dez. 2012 (CET)
 
::Die Abkürzung des Adelsprädikates "von" als "v." zu schreiben ist eine Erfindung des preussischen Heroldsamtes, hat sich jedoch kaum in der österreichischen Monarchie durchsetzen können. Es wurde in Deutschland eingeführt um Adelige von nichtadeligen Familien unterscheiden zu können, die ein "von" führten. Im wesentlichen waren dies Familien aus dem nordwestdeutschen und dem niederländischen Raum (Baron v. Heuyningen, Der Deutsche Adelsrechtsausschuss (ARA) 2012). --[[Benutzer:Mönchsberg|Mönchsberg]] 20:21, 11. Dez. 2012 (CET)
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:::Die Diskussion, ob ein Adelsprädikat ausgeschrieben oder abgekürzt werden sollte, halte ich nach der dezidierten Abschaffung der Adelsprivilegien in Österreich (seit dem Adelsaufhebungsgesetz vom 10. April 1919) und in Deutschland (seit der Weimarer Reichsverfassung vom 14. August 1919) für verzichtbar. Seit 1919 dürfen Österreicher in Österreich gar keine Adelsprädikate mehr führen, in Deutschland gelten sie ausschließlich als Teil des Namens und nicht als Adelsbezeichnungen. In beiden Fällen wurden die aus der Feudalzeit stammenden Gepflogenheiten der adligen Namensführung abgeschafft. Für die Schreibweise der Familiennamen gilt daher gemäß Regel 91 des Dudens ''die standesamtlich jeweils festgelegte Schreibung''.
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:::Bereits am [[29. November]] [[1887]] werden jedoch auch im [http://data.matricula-online.eu/de/oesterreich/wien-evang-dioezese-AB/wien-innere-stadt-lutherische-stadtkirche/TRB14/?pg=232 Trauungsbuch der Lutherischen Stadtkirche der evangelischen Diözese AB in Wien-Innere Stadt, Band 14, Trauung Nr. 209/1887] bei der Trauung von [[Franz Freiherr von der Lancken-Wakenitz|Franz Emil Fritz Freiherr von der Lancken-Wakenitz]] mit der in Oberalm ansässigen [[Adelaide v. Löwenstern|Adelaide Georgine Josefine Freiin von Löwenstern]], der Tochter von [[Friedrich v. Löwenstern|Friedrich Freiherr von Löwenstern]] sämtliche Namen mit den damals noch zulässigen Adelsprädikaten ausgeschrieben, also nicht abgekürzt, auch der eines der beiden Trauzeugen, [[Bolko Graf von Riedern|Bolco Graf von Roedern]] aus Berlin. Abgekürzt wird der des zweiten Trauzeugen mit Philipp ''Gf.[[Boos-Waldeck]]'' aus Wien I., Schellinggasse 7.
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:::Vielleicht sollten wir uns bei der Namensschreibweise weniger an geschichtlichen Gepflogenheiten orientieren als an der zum Zeitpunkt des Wirkens der betroffenen Personen rechtsverbindlichen Form, nach Möglichkeit unter Vermeidung von Abkürzungen und diakritischen Zeichen, damit diese Personen für die User dann auch auffindbar sind.
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:::Liebe Grüße, Tilmann
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