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==Gesetzliche Grundlage==
 
==Gesetzliche Grundlage==
Das Gesetz über die Errichtung eines Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Land Salzburg (FELS-Gesetz, LGBl Nr. 77/1981 idgF., wurde am 8. Juli 1981 mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien beschlossen.
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Das Gesetz über die Errichtung eines Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Land Salzburg (FELS-Gesetz), LGBl Nr. 77/1981 idgF., wurde am 8. Juli 1981 mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien beschlossen.
 
Dieser Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt.
 
Dieser Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt.
  
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