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Das Gesetz über die Errichtung eines Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Land Salzburg (FELS-Gesetz), LGBl Nr. 77/1981 idgF., wurde am 8. Juli 1981 mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien beschlossen.
 
Das Gesetz über die Errichtung eines Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Land Salzburg (FELS-Gesetz), LGBl Nr. 77/1981 idgF., wurde am 8. Juli 1981 mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Parteien beschlossen.
 
Dieser Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt.
 
Dieser Fonds besitzt Rechtspersönlichkeit und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt.
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Leistungen des FELS
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- Betreuung von 3.106 km Straßennetz und 1.031 Brücken, welche eine Spannweite von 2 bis 40 Meter aufweisen
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- Erschließung von mehr als 15.000 Dauerwohnsitzen
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- Erschließung von Betrieben, Kindergärten, Schulen, Freizeitanlagen
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- Fahrbahnsanierung von ca. 1.000 km Asphalt- und Schotterwegen pro Jahr
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- Sanierung von 40-50 Brücken pro Jahr
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- Salzburger-Wegehalterhaftpflichtversicherung für die Wegehalter derjenigen Wege, bei welchen die Zugehörigkeit zum ländlichen Straßennetz nach dem FELS Gesetz mittels Bescheid vom Ländlichen Straßenerhaltungsfonds ausgesprochen wurde.
    
==Quellen==
 
==Quellen==
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