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Unter "Leistungen als Bischof" steht in Klammern eine Anmerkung, die sich auf die Ritter von Dernbach bezieht: Die Ritter von Dernbach hatten den sadistischen und kriminellen Inquisitor "Konrad von Marburg", richtiger "Konrad aus Marburg", mit seinen Helfern in Beltershausen bei Marburg erschlagen. Nachdem es sich dabei um eine Tat zur Abwendung weiterer schwerer Straftaten durch den Betroffenen und seine Helfer gehandelt hat und diese Tat offensichtlich mit wichtigen Entscheidungsträgern des Heiligen Reiches wie sehr wahrscheinlich dem Erzbischof von Mainz koordiniert war, kann es sich nicht um einen Mord gehandelt haben. Für diese Bewertung spricht auch das Ausbleiben jeder ernsthaften Strafe, imsbesondere weil sich die Ritter von Dernbach zu ihrer Tat jederzeit öffentlich und freiweg bekannt haben. --[[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] ([[Benutzer Diskussion:Hagenau|Diskussion]]) 22:22, 10. Aug. 2019 (UTC)
 
Unter "Leistungen als Bischof" steht in Klammern eine Anmerkung, die sich auf die Ritter von Dernbach bezieht: Die Ritter von Dernbach hatten den sadistischen und kriminellen Inquisitor "Konrad von Marburg", richtiger "Konrad aus Marburg", mit seinen Helfern in Beltershausen bei Marburg erschlagen. Nachdem es sich dabei um eine Tat zur Abwendung weiterer schwerer Straftaten durch den Betroffenen und seine Helfer gehandelt hat und diese Tat offensichtlich mit wichtigen Entscheidungsträgern des Heiligen Reiches wie sehr wahrscheinlich dem Erzbischof von Mainz koordiniert war, kann es sich nicht um einen Mord gehandelt haben. Für diese Bewertung spricht auch das Ausbleiben jeder ernsthaften Strafe, imsbesondere weil sich die Ritter von Dernbach zu ihrer Tat jederzeit öffentlich und freiweg bekannt haben. --[[Benutzer:Hagenau|Hagenau]] ([[Benutzer Diskussion:Hagenau|Diskussion]]) 22:22, 10. Aug. 2019 (UTC)
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=====Mord oder Tötung=====
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In der Geschichte und auch in der Kriminalstatistik lässt sich Mord und Totschlag öfters nicht klar trennen. Unstrittig ist aber, dass Exekutionen nur durch Gerichte (oder allenfalls durch Fürsten) im streng geregelten Rahmen der Blutsgerichtsgarkeit zu vollziehen waren, es sei denn das Opfer war zuvor vogelfrei erklärt worden. Indirekte Schlüsse, dass Morde nur dann vorliegen können, wenn nach der Tat die Täter gesucht und inhaftiert worden waren, sind  nicht zulässig. Solche Taten konnten im Nachhinein auch stillschweigend toleriert worden sein, vor allem wenn der oder die Täter Adelige mit hohem Einfluss waren. Die Tötung bzw. der Mord war moralisch wohl sehr verständlich, ob er aber legal war, d.h. von einem Gericht angeordnet, ist damit nicht gesagt. Bitte m.E. nicht wortklauben. Die Tat war offensichtlich nicht von Gerichten angeordnet, es handelt sich daher nicht um eine angeordnete Hinrichtung. Übrigens besaß der Erzbischof nominell selbst kein Recht Todesstrafen anzuordnen oder zu exekutieren.      --[[Benutzer:Dr. Reinhard Medicus|Dr. Reinhard Medicus]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Reinhard Medicus|Diskussion]]) 14:08, 11. Aug. 2019 (UTC)
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