* Das gewerbliche Pilzesammeln für den Verkauf muss von der [[Bezirkshauptmannschaft]] bewilligt werden und eine Zustimmung des Grundbesitzers muss vorliegen. | * Das gewerbliche Pilzesammeln für den Verkauf muss von der [[Bezirkshauptmannschaft]] bewilligt werden und eine Zustimmung des Grundbesitzers muss vorliegen. |