| | Die Zahl der Schiffsherren beschränkte Erzbischof [[Wlodizlaus von Schlesien|Wladislaus]] im Jahr [[1267]] auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht nur auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Schiffsherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich II.]] vom Jahr [[1278]] geregelt. | | Die Zahl der Schiffsherren beschränkte Erzbischof [[Wlodizlaus von Schlesien|Wladislaus]] im Jahr [[1267]] auf 27; von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffrecht nur auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Schiffsherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs [[Friedrich II. von Walchen|Friedrich II.]] vom Jahr [[1278]] geregelt. |
| − | Vom Jahr [[1343]] an erwarben die Erzbischöfe [[Heinrich von Pirnbrunn|Heinrich]] ([[1338]–[[1343]]), [[Pilgrim II. von Puchheim|Pilgrim II.]] ([[1365]]–[[1396]]) und [[Gregor Schenk von Osterwitz|Gregor]] ([[1396]]–[[1403]]) nach und nach die Schiffsherrenrechte. | + | Vom Jahr [[1343]] an erwarben die Erzbischöfe [[Heinrich von Pirnbrunn|Heinrich]] ([[1338]]–[[1343]]), [[Pilgrim II. von Puchheim|Pilgrim II.]] ([[1365]]–[[1396]]) und [[Gregor Schenk von Osterwitz|Gregor]] ([[1396]]–[[1403]]) nach und nach die Schiffsherrenrechte. |
| − | Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffsherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige [[Lehen (Stadt Salzburg)|Lehen]] umgewandelt, deren Inhaber gleichsam Schiffsherren waren, die die Arbeit durch Schiffsleute (Fergen) verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser [[Maximilian I.]] im Jahr [[1495]] und Kaiser [[Karl V.]] [[1530]] bestätigt. | + | Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffsherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im [[14. Jahrhundert|14.]] oder [[15. Jahrhundert]], in adelige [[Lehen (Stadt Salzburg)|Lehen]] umgewandelt, deren Inhaber gleichsam Schiffsherren waren, die die Arbeit durch Schiffsleute ([[Fergen]]) verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser [[Maximilian I.]] im Jahr [[1495]] und Kaiser [[Karl V.]] [[1530]] bestätigt. |
| | Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich Strudl, Frauendienst, [[Gutrater|Gutrather]], Tälgl, Gänßl, [[Pödl]] und [[Gold]], dann auf drei: die Gutrater, Gold und Pödl. [[Fürsterzbischof]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]] ([[1519]]–[[1540]]) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat [[Christoph Perner]] hinzu. Bei diesen vier Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern. | | Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich Strudl, Frauendienst, [[Gutrater|Gutrather]], Tälgl, Gänßl, [[Pödl]] und [[Gold]], dann auf drei: die Gutrater, Gold und Pödl. [[Fürsterzbischof]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]] ([[1519]]–[[1540]]) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat [[Christoph Perner]] hinzu. Bei diesen vier Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern. |