Das [[Fürsterzbistum Salzburg]] bestand als Ständestaat seit dem späten [[14. Jahrhundert]] und umfasste die weltliche Herrschaftsgebiete des [[Fürsterzbischof]]s.
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Das [[Fürsterzbistum Salzburg]] bestand als Ständestaat seit dem späten [[14. Jahrhundert]] und umfasste die weltliche Herrschaftsgebiete des [[Fürsterzbischof]]s. Es endete mit der [[Säkularisation]] von [[1803]].
== Ausländische Herrschaften ==
== Ausländische Herrschaften ==
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In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch „''auswärtigen Herrschaften''“, des Fürsterzbistums Salzburg war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''.
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In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch „''auswärtigen Herrschaften''“, (des Fürsterzbistums Salzburg?) war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''.
== Nicht Landes- oder Grundherr ==
== Nicht Landes- oder Grundherr ==
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Nicht Landes- oder Grundherr, sondern nur geistliches Oberhaupt war der Salzburger (Fürst)Erzbischof in der [[Salzburger Kirchenprovinz]], den [[Eigenbistum|Eigen]]- und [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] sowie in der [[Erzdiözese Salzburg]].
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Nicht Landes- oder Grundherr, sondern nur geistliches Oberhaupt war der Salzburger (Fürst)Erzbischof in der [[Salzburger Kirchenprovinz]], in den [[Eigenbistum|Eigen]]- und [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] sowie in der [[Erzdiözese Salzburg]].