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Der Salzburger '''Erzbischof als Landesherr oder Grundherr''' war in folgenden Dingen gegeben:

== Erzstift ==
Für den Zeitraum der Salzburger [[Erzbischöfe]], also von [[Arn]], der [[798]] zum Erzbischof ernannt wurde, bis zu Erzbischof [[Heinrich von Pirnbrunn]], der [[1343]] starb, nannte man den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs ''Erzstift''.<ref>Quelle {{wikipedia-de|Erzstift}}</ref> In diesen Territorien war der Erzbischof aber nicht Landesherr, sondern nur Grundherr und besaß nur vereinzelte Rechte (z. B. das Marktrecht).

== Fürsterzbistum ==
Das [[Fürsterzbistum Salzburg]] bestand als Ständestaat seit dem späten [[14. Jahrhundert]] und umfasste die weltliche Herrschaftsgebiete des [[Fürsterzbischof]]s.

== Ausländische Herrschaften ==
In [[Ausländische Herrschaften|Ausländischen Herrschaften]], auch „''auswärtigen Herrschaften''“, des Fürsterzbistums Salzburg war der Erzbischof als Fürsterzbischof ''Grundherr'', aber nicht ''Landesherr''.

== Nicht Landes- oder Grundherr ==
Nicht Landes- oder Grundherr, sondern nur geistliches Oberhaupt war der Salzburger (Fürst)Erzbischof in der [[Salzburger Kirchenprovinz]], den [[Eigenbistum|Eigen]]- und [[Suffraganbistum|Suffraganbistümer]] sowie in der [[Erzdiözese Salzburg]].

== Zusammenfassung ==
Aus diesen Begriffsunterschieden ergibt sich, dass weltliche Herrschaftsgebiete und die geistliche, dem Salzburger Erzbischof unterstehende Erzdiözese mit seinen Eigenbistümern, zu unterscheiden sind. Die Begriffe 'Fürsterzbistum' und 'Erzstift' werden in vielen Publikationen gleichbedeutend verwendet. Franz Ortner verwendet in seiner Reihe "[[Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte]]" den Begriff "Erzstift" vereinzelt auch für das "Fürsterzbistum".<ref> Band 3 "Reformation und Katholische Reformation" - auf der vorderen Innenseite zitiert er notwendigerweise den historischen Begriff : "Territorium und auswärtige Besitzungen des Erzstiftes Salzburg im 15. Jahrhundert" . In seiner Publikation Salzburgs Bischöfe in der Geschichte des Landes (2005) verwendet er größtenteils aber den üblichen Begriff "Fürsterzbistum"</ref>

== Quellen ==
* [[Kleine Geschichte Salzburgs]]
* [[Salzburg, die Geschichte einer Stadt]]
* [[Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte]]
* [[Geschichte Salzburgs]]

== Fußnoten ==
<references/>
[[Kategorie:Geschichte]]

{{Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht}}