Für Salzburg und Berchtesgaden wurde [[1807]] eine eigene (gemeinsame) Landesregierung (mit Sitz in Salzburg) aufgestellt und ihr ein mit den übrigen österreichischen Länderstellen gleicher Wirkungskreis eingeräumt <ref>Kaiserliches Patent vom 28. August 1807, PGS 7676).</ref>. Sie unterstand der vereinigten Hofkanzlei in Wien. Das in Justizsachen für Salzburg zuständige Appellationsgericht hatte seinen Sitz ebenfalls in Wien. | Für Salzburg und Berchtesgaden wurde [[1807]] eine eigene (gemeinsame) Landesregierung (mit Sitz in Salzburg) aufgestellt und ihr ein mit den übrigen österreichischen Länderstellen gleicher Wirkungskreis eingeräumt <ref>Kaiserliches Patent vom 28. August 1807, PGS 7676).</ref>. Sie unterstand der vereinigten Hofkanzlei in Wien. Das in Justizsachen für Salzburg zuständige Appellationsgericht hatte seinen Sitz ebenfalls in Wien. |