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==1806 bis 1809 (österreichische Herrschaft)==
 
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Kaiser Franz – zu jener Zeit erst römisch-deutscher Kaiser (Franz II. bis 1806) und dann Kaiser von Österreich (Franz I. ab 1806)) – nahm das Herzogtum Salzburg und das Fürstentum Berchtesgaden durch Patent vom [[12. Februar]] [[1806]] feierlich in Besitz.
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[[Kaiser Franz II./I.]] – zu jener Zeit erst römisch-deutscher Kaiser (Franz II. bis 1806) und dann Kaiser von Österreich (Franz I. ab 1806)) – nahm das Herzogtum Salzburg und das Fürstentum Berchtesgaden durch Patent vom [[12. Februar]] [[1806]] feierlich in Besitz.
    
Für Salzburg und Berchtesgaden wurde [[1807]] eine eigene (gemeinsame) Landesregierung (mit Sitz in Salzburg) aufgestellt und ihr ein mit den übrigen österreichischen Länderstellen gleicher Wirkungskreis eingeräumt <ref>Kaiserliches Patent vom 28. August 1807, PGS 7676).</ref>. Sie unterstand der vereinigten Hofkanzlei in Wien. Das in Justizsachen für Salzburg zuständige Appellationsgericht hatte seinen Sitz ebenfalls in Wien.
 
Für Salzburg und Berchtesgaden wurde [[1807]] eine eigene (gemeinsame) Landesregierung (mit Sitz in Salzburg) aufgestellt und ihr ein mit den übrigen österreichischen Länderstellen gleicher Wirkungskreis eingeräumt <ref>Kaiserliches Patent vom 28. August 1807, PGS 7676).</ref>. Sie unterstand der vereinigten Hofkanzlei in Wien. Das in Justizsachen für Salzburg zuständige Appellationsgericht hatte seinen Sitz ebenfalls in Wien.
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Nur die exponierte Lage an der Grenze zu Bayern, einem Verbündeten Napoleons, sicherte damals den Fortbestand des Landes.  
 
Nur die exponierte Lage an der Grenze zu Bayern, einem Verbündeten Napoleons, sicherte damals den Fortbestand des Landes.  
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Zu den bemerkenswerteren Regierungsmaßnahmen dieser wiederum kurzen Epoche gehörte die Einführung eines Ehegesetzes für Salzburg und Berchtesgaden. <ref>Kaiserliches Patent vom 13. April 1808, PGS 7994).</ref>  
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Zu den bemerkenswerteren Regierungsmaßnahmen dieser wiederum kurzen Epoche gehörte die Einführung eines Ehegesetzes für Salzburg und Berchtesgaden. <ref>Kaiserliches Patent vom 13. April 1808, PGS 7994).</ref>
    
==1809 bis 1810 (französische Herrschaft)==
 
==1809 bis 1810 (französische Herrschaft)==

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