[[1798]] wird eine Vereinbarung geschlossen, mit dem die Erhaltungskosten der hölzernen Stiege, sowie des gedeckten Ganges zu je einem Viertel zwischen [[Hohe Salzburger Landschaft|Landschaft]], [[Stadtgemeinde Salzburg]], [[Erzbischöfliches Hofbauamt|Hofbauamt]] und der [[St. Johannes am Imberg|St. Johannes-Kapelle]] aufgeteilt wurden. Daraus ist ersichtlich, dass der ehemalige Privatweg bereits damals auch für militärische und kirchliche Zwecke diente und im Grunde ein öffentlicher Weg war. | [[1798]] wird eine Vereinbarung geschlossen, mit dem die Erhaltungskosten der hölzernen Stiege, sowie des gedeckten Ganges zu je einem Viertel zwischen [[Hohe Salzburger Landschaft|Landschaft]], [[Stadtgemeinde Salzburg]], [[Erzbischöfliches Hofbauamt|Hofbauamt]] und der [[St. Johannes am Imberg|St. Johannes-Kapelle]] aufgeteilt wurden. Daraus ist ersichtlich, dass der ehemalige Privatweg bereits damals auch für militärische und kirchliche Zwecke diente und im Grunde ein öffentlicher Weg war. |