Landesausschuss

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Als Landesausschuss bezeichnete man im Kaisertum Österreich ständige Organe der Landtage mit Exekutivbefugnissen.

Erläuterung

Dies war notwendig, da der Landtag meist nur einmal im Jahr zu einer Sitzung zusammentrat. Sie waren damit Vorläufer der seit 1920 bestehenden österreichischen Landesregierungen. Den Vorsitz hatte der jeweilige Landtagsvorsitzende (Titel Landeshauptmann). Den Landesausschüssen standen die k.k. Landeschefs (mit dem Titel Statthalter bzw. Landespräsident) als Vertreter des Kaisers und der k.k. Regierung in Wien gegenüber.

Quelle

  • Voithofer, Richard: "....dem Kaiser treu und Gehorsam...". Ein biographisches Handbuch der politischen Eliten in Salzburg 1861 bis 1918. Wien, Böhlau, 2011
  • Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Landesausschuss"