Burgfried

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Geografischer Begriff

In der Stadt Salzburg heißt ein Teil von Maxglan Maxglan. Auch in Hallein gibt es einen Ortsteil Burgfried, der aus der ehemaligen Gemeinde Burgfried gebildet wurde.

Historischer Rechtsbegriff

Der Burgfried war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ein klar abgegrenztes Gebiet, das unter der besonderen Gerichtsbarkeit einer Burg oder eines Grundherrn stand. Man kann es sich wie eine Schutzzone oder ein Hoheitsgebiet rund um eine Burg vorstellen.

Innerhalb dieses Bereichs galt das Recht des Burgherrn. Er oder seine Beamten (z. B. der Richter, Pfleger oder Burggraf) entschieden über Streitfälle. Menschen, die im Burgfried lebten oder sich dort aufhielten, standen unter dem Schutz der Burg. Die Grenzen des Burgfrieds waren oft durch Steine, Kreuze oder natürliche Merkmale markiert.

Wenn ein Markt im Burgfried lag, galt dort das Burgrecht – und der Marktrichter musste sich daran halten.

Quellen