Landes-Personalvertretungswahlen 1993

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Die Landes-Personalvertretungswahlen 1993 bestimmten die Zusammensetzung des Zentralausschusses und der Dienststellenausschüsse der Personalvertretung der Bediensteten des Landes Salzburg. Es handelte sich um die erste Personalvertretungswahl nach der Schaffung des Landes-Personalvertretungsgesetzes von 1991.

Im Zentralausschuss erzielte die Liste ÖAAB/FCG acht, die FSG sieben Mandate.

Quelle