Salzburger Raumplanung Glossar

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Das Salzburger Raumplanung Glossar listet alle Begriffe des Salzburger Landesentwicklungsprogramms auf.

B

  • Belastbarkeit, ökologische (ökologische Pufferkapazität)

Ausmaß der Fähigkeit eines Systems (Organismus, Population, Ökosystem u. a.), auf Beanspruchungen (z. B. spezifische Raumnutzungen) ohne nachhaltige Schädigungen zu reagieren

  • Belastung, ökologische

Gesamtheit der negativen Einwirkungen auf ein Ökosystem, die dessen Anpassungsvermögen (Fähigkeit zur Adaption) überschreiten.

  • Bepflanzungsplan

Ein Bepflanzungsplan ist ein planlicher und textlicher Maßnahmenkatalog über die Einbringung von Pflanzenmaterial (Pflanzenart, Pflanzzeit, Art des Pflanzmateri- als sowie räumliche Aufteilung der Pflanzen).

  • Bewertung

Beurteilung des Zielerfüllungsgrades eines Sachverhaltes (wertende Beschreibung auf Basis eines vorliegenden Zielgerüstes) (Evaluierung)

  • Biotop

Lebensraum einer charakteristisch zusammengesetzten Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit einer gegenüber seiner Umgebung abgrenzbaren Beschaffenheit.

  • Biotopkartierung

Methoden zur Beschreibung naturräumlicher Gegebenheiten auf Basis einer systematischen Betrachtung der Lebensräume, ihrer relevanten Strukturen sowie der standörtlichen Flora und Fauna.

  • Biotopverbundsystem, Biotopvernetzung

Räumlich vernetztes Systems von Landschaftselementen und -strukturen mit Bedeutung für die Erhaltung und Förderung spezifischer Lebensraumfunktionen für Flora und Fauna.

  • Biozönose (= Lebensgemeinschaft)

Die Gemeinschaft der in einem Biotop regelmäßig vorkommenden Lebewesen verschiedener Arten, die untereinander und mit ihrer abiotischen Umwelt in Wechselbeziehungen stehen.

D

  • Daseinsgrundfunktionen

Die Raumordnung wie auch die Sozialgeographie kennen folgende Daseinsgrundfunktionen des Menschen: sich versorgen, sich (weiter)bilden, sich erholen, sich kulturell betätigen, in Gemeinschaft leben sowie sich durch Wohnen eine Privatsphäre zu erhalten. In der Sozialgeographie verwendete Bezeichnung für eine geographisch relevante Grundfunktion menschlicher Daseinsäußerung. Häufiger wird statt dessen von - Grunddaseinsfunktion gesprochen. (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)

  • Dauersiedlungsraum

Der Dauersiedlungsraum ist jener Raum der zum ständigen (ganzjährigen) Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen gehört.

  • Demographie

Bevölkerungswissenschaft. Die Demographie untersucht die wirtschaftlichen und sozialen Bevölkerungsbewegungen. Demographische Trends zeigen z.B. die wirtschaft- liche und soziale Entwicklung der Bevölkerung an (z. B. Verringerung der Haushaltsgröße, ...).

  • Dezentrale Konzentration

Unter dem Begriff der Dezentralen Konzentration versteht man die Verlagerung zentralörtlicher Funktionen vom dominanten Oberzentrum auf untergeordnete Zentrale Orte. Dadurch kann eine Reduktion des Mobilitätszwanges erreicht werden (z. B. Einrichtung von dezentralen Dienststellen der Landesverwaltung in Regionalen Zentren) Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

  • Disperse Siedlungsstruktur

Darunter ist eine Siedlungsstruktur zu verstehen, die aufgrund des Fehlens einer koordinierten Planung durch eine Vielzahl von Siedlungsansätzen, hohen Flächenverbrauch, unscharfe Siedlungsränder, unkoordinierte Erschließung und mangelnde Einbindung in das Landschaftsbild gekennzeichnet ist.

  • Dispersion

Gestreute Lage von Siedlungen und Wirtschaftsunternehmen (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7. Auflage).

E

  • Entwicklungsachse

Als Entwicklungsachsen werden mehr oder weniger breite, bandartige Gebietsstreifen längs von bereits vorhandenen oder noch zu schaffenden Verkehrs- und Versorgungsadern (Straße, Schiene, Energieleitung, Wasserstraßen usw.) bezeichnet. In Entwicklungsachsen sollen infrastrukturelle Einrichtungen nach Möglichkeit gebündelt werden, gewerbliche und industrielle Betriebe angesiedelt sowie Wohnungen und Versorgungseinrichtungen angesiedelt werden (verändert nach MALZ 1974).

  • Erholung

Die zur Erhaltung der Gesundheit erforderliche nervliche Entspannung (Ausruhen, Lektüre, Spiele, Wandern, Bergsteigen u. ä.); b) die zur längeranhaltenden Wiederherstellung der bedrohten Gesundheit notwendige Lebensweise in gesunder Umwelt.

  • Erholungsgebiet

Flächen, die für öffentlich zugängliche Gärten und Parkanlagen sowie sonstige für die Gesundheit und Erholung notwendige Grünflächen bestimmt sind (gem. Sbg. ROG § 19 Z. 3)

  • Erholungslandschaft

Dient vorwiegend der langzeitigen Erholung und muss deshalb eine entsprechende Ausdehnung und einen hohen Erholungswert aufweisen (vgl. LOOS 1993).

  • Erholungslandschaft

Ein durch seine landschaftlichen Attraktionen und/oder vorhandenen freizeitbezogenen Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der landschaftsgebundenen Erholungsnutzung geeigneter bzw. genutzter Raum (Erholungslandschaft, LOOS 1993).

  • Erholungswert

Der Erholungswert eines Gebietes ist das Ausmaß, in dem sich ein Gebiet zur Befriedigung des Erholungsbedürfnisses des Menschen eignet. Er ist gegeben: durch ein Mindestausmaß an verschiedenen Landschaftselementen (Baumbestand, Wiesen, Felder, Gewässer und topografische Gliederung); durch geringe Immissionen (Lärm, Staub, Abgase), durch leichte Zugänglichkeit (Erreichbarkeit) und ein ausgewogenes Maß an Erschließungen (Wanderwege und sonstige Einrichtungen) sowie durch die Nutzbarkeit für die Allgemeinheit.

  • Evaluierung

Einordnen eines Sachverhaltes auf einer Mess- oder Schätzskala (sachliche Beschreibung).

F

  • Fauna

Die Gesamtheit aller Tierarten eines Gebietes.

  • Flora

Die Gesamtheit aller Pflanzenarten eines Gebietes.

  • Flurplanung

Instrument zur Entwicklung und Darstellung landschaftsökologischer Zielsetzungen für die agrarisch geprägte Kulturlandschaft als Grundlage für die Durchführung eines Agrarverfahrens.

  • Freiflächengestaltung

Maßnahmenumsetzung, orientiert an einer vorausgehenden Konzeptentwicklung zur Gestaltung meist siedlungsbezogener Freiflächen (Objektplanung) (siehe auch Freiraumplanung).

  • Freiland, Freifläche, Freiraum

Der landschaftsplanerische Freiraum- bzw. Freiflächenbegriff lässt sich im Unterschied zur Terminologie der Raumplanung keinesfalls ausschließlich auf jene Flächen beschränken, die unter die Widmungskategorie Grünland fallen. Aus Sicht der Landschaftsplanung sind Freiräume bzw. Freiflächen nicht überbaute Räume, wobei da- durch noch keine Aussage darüber getroffen wird, ob diese vegetationsbestimmt oder geprägt sind (siehe auch Begriffserläuterungen).

  • Gesamtüberarbeitung 2003

Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm

  • Freiraumplanung

Querschnittorientierte Konzeptentwicklung, die das Bindeglied zwischen Ordnungs- und Entwicklungsplanung einerseits und der Objektplanung andererseits darstellt (siehe auch Freiflächengestaltung).

G

  • Gefahrenzonenplan

Im Gefahrenzonenplan werden gemäß § 11 des Forstgesetzes 1975 die wildbach- und lawinengefährdeten Bereiche dargestellt, für die eine besondere Art der Bewirtschaftung oder deren Freihaltung für spätere Schutzmaßnahmen erforderlich ist.

  • Gender-Mainstreaming

Gender Mainstreaming ist eine neue Art des strategischen Denkens, mit der die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft erreicht werden kann. Konkret geht es darum, dass in allen Politik-, Geschäfts-, Lebensbereichen und Projekten die Bedürfnisse beider Geschlechter nachhaltig berücksichtigt werden. Wer Gender Mainstreaming als Grundart des Denkens annimmt, stellt sich bei allen Prozessen und Abläufen des Lebens die Frage, ob Frauen und Männer gleichermaßen in den Maßnahmen berücksichtigt sind, die gleichen Chancen und den gleichen Nutzen haben. Das Ziel von Gender Mainstreaming ist im gemeinsamen Miteinander die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu erreichen (nach Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung 2002, S.4).

  • Geoökologie

Geoökologie ist eine an Umweltproblemen orientierte, interdisziplinäre Naturwissenschaft. Sie zielt auf das Verständnis der Funktions- und Wirkungsweise der Umwelt, insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit der menschlichen Nutzung zu erkennen und zu lösen (vgl. Verband für Geoökologie in Deutschland[1]).

  • Grünbestände

Sämtliche vegetationsbestimmte Flächen und Strukturen im Außenraum (z. B. Waldflächen, Wiesenbereiche, Alleen, Baumzeilen usw.).

  • Grünflächensystem, Grünraumsystem, Grünzone

Großräumiges System vegetationsbestimmter Freiräume mit deutlichem räumlich-funktionalem Zusammenhang (inkl. Wald laut Forstgesetz 1975).

  • Grünkeile

Radiale, sich zentrumsnah verjüngende Teile eines Grünraumsystems im Bereich größerer Siedlungsräume.

  • Grünkorridor

Grünraumsysteme mit einer Mindestbreite ab zirka 500 m zwischen verbauten Gebieten, um für größere Säugetierarten Verbindungen zwischen Lebensräumen zu erhalten.

  • Grünordnung

Umfasst alle Maßnahmen der Erhaltung, Neuanlage und Pflege von Grünflächen in einem verbauten oder zur Verbauung vorgesehenem Gebiet.

  • Grünordnungsplan

Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur örtlichen Raumordnung auf Ebene des Bebauungsplanes. Der Ebene des Landschaftsplanes nachgeordnet, stellt der Grünordnungsplan ein Bindeglied zwischen Planung und Umsetzung dar. Auf Ebene des Bebauungsplanes setzt er umsetzungsorientiert die Zielaussagen des Landschaftsplanes in einem konkreten Baugebiet um. Er liefert verbindliche Kernaussagen für die anschließende Freiraumplanung und sichert so den Übergang von der Ordnungsplanung zur Objektplanung.

  • Grünstreifen

Lineare Vegetationsstruktur an Verkehrstrasse mit beschränkter Raumwirksamkeit und Nutzbarkeit als Freiraum.

H

  • Hauptverkehrsachse

Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrserschließung zwischen den Zentralen Orten. Es sind die Hauptverbindungsrouten innerhalb des Landes und zu Zentralen Orten der benachbarten Länder und Staaten, bzw. die Routen des nationalen und internationalen Verkehrssystems. Sie stellen keine Planungsaussagen zur Rechtfertigung von Ausbauvorhaben dieser Verkehrswege dar.

K

  • Kulturlandschaft

Kulturlandschaft entsteht durch die dauerhafte Beeinflussung der ursprünglichen Naturlandschaft durch menschliche Individuen, Gruppen und Gesellschaften im Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Rahmen der Ausübung ihrer Grunddaseinsfunktionen. Die Kulturlandschaft erhält ihre Aus- prägung insbesondere durch die Wohnfunktion, durch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Ausbildung des Verkehrsnetzes. Je nach Intensität der menschlichen Nutzung kann zwischen naturnahen und naturfernen Kulturlandschaften unterschieden werden.

L

  • Landesplanung

Landesplanung bedeutet die raumbezogene, fächerübergreifende, überörtliche Koordinierungskompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume. (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 579)

  • Ländlicher Raum

Ländliche Räume sind schwach industrialisiert und gering urbanisiert. Charakteristisch ist die Vorherrschaft von Land- und Forstwirtschaft und Tourismusfunktio- nen, z. T. auch mit Ergänzungsfunktionen für Verdichtungsräume hinsichtlich Erholung, Wasserversorgung, Roh- und Baustofflieferung und des ökologischen Ausgleichs. Landschaft

Unter Landschaft versteht man in der Landschaftsökologie den räumlichen Repräsentanten des -> Landschaftsökosystems. Der Begriff „Landschaft“ wird allerdings in

zahlreichen Bedeutungen verwendet:

1. In Geogrfie und Raumplanung als erlebtes Landschaftsbild,
2. In Geographie und in der Landschaftsplanung als äußerliches Erscheinungsbild eines Erdraumes, also seiner Physiognomie, die mehr oder weniger auf Grund von äußerlichen Merkmalen einheitlich erscheint,
3. In der Geographie als Erdraum in seiner gesamten „dinglichen Erfüllung“,
4. In der Regionalforschung als Region, die als kultur- oder naturräumliche Einheit oder als Gesamtraum verstanden wird,
5. In der Landschaftsplanung als ein abgrenzbarer, durch Raumeinheiten bestimmter Eigenart charakterisierter Ausschnitt der Erdoberfläche mit allen ihren Bestandteilen, Erscheinungsformen und gestaltenden Eingriffen durch den Menschen,
6. In der Landschaftsökologie und Geoökologie als landschaftliches Ökosystem oder Geoökosystem (Hartmut Leser), das eine funktionale Einheit eines

Erdraumausschnittes repräsentiert,

7. In den Biowissenschaften die Umschreibung für die Umwelt tierischer und pflanzlicher Organismen oder deren Lebensgemeinschaften (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage)
  • Landschaftsachse

Großräumiges lineares Grünraumsystem mit wesentlichen Funktion für die landschaftsräumliche und siedlungsstrukturelle Gliederung.

  • Landschaftsbild

Mental verarbeitete Summe aller sinnlichen Empfindungen der realen Landschaftsgestalt (Bild einer Landschaft) von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu Wasser und in der Luft (VwGH-Rechtssprechung).

  • Landschaftsbildpflege

Anstrengungen und Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung bzw. Sanierung eines spezifischen optisch-visuellen Erscheinungsbildes eines bestimmten Landschaftsteiles.

  • Landschaftsgefüge

Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt. (Synonym für Naturhaushalt, vgl. §4 Sbg. NSchG)

  • Landschaftsgestaltung

Die eigentliche Umsetzung der Anliegen der Landschaftsplanung, die sich im Idealfall aus der Präzisierung der vorangestellten Konzept- und Maßnahmenentwicklung ableiten soll Landschaftsinventar

Ist die Darstellung des Bestandes an für den Naturschutz und die Landschaftspflege relevanten Gegebenheiten in einem Gebiet.
  • Landschaftsökologie

Der Fachbereich Landschaftsökologie ist eine Grundlage landschaftsplanerischer Arbeit und beschäftigt sich sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch maßnahmenorientiert mit dem komplexen Wirkungsgefüge zwischen den Lebensgemeinschaften (Biozönosen) und ihren Umweltbedingungen. Er wird in verschiedenen bio- und geowissenschaftlichen Disziplinen betrieben. Mit der Förderung der Anwendung der Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Landschaftsökologie in Wissenschaft und Technik beschäftigt sich die International Association for Landscape Ecology (IALE).

  • Landschaftspflege

Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft mit dem Ziel, einen möglichst naturnahen Zustand der Landschaft zu bewahren oder zu erreichen.

  • Landschaftspflegedetailplan

Präzisiert die Aussagen eines Landschaftspflegeplanes (siehe Landschaftspflegeplan) für begrenzte Gebiete oder spezifische Pflegemaßnahmen (Eigendef.). In Ausführung der Landschaftspflegepläne können für begrenzte Gebiete oder bestimmte Pflegemaßnahmen Detailpläne erstellt werden (siehe dazu § 34 Abs. 2 - 5 Sbg. NSchG).

  • Landschaftspflegeplan

Fasst jene Maßnahmen koordinierend zusammen, die im Interesse der Landschaftspflege notwendig sind, besonders jene zur Erhaltung oder zur Herstellung eines harmonischen Landschaftsbildes und zur Gewährleistung gesunder Umweltbedingungen im Bereich des menschlichen Arbeits-, Wohn- und Erholungsraumes (LOOS 1993). Bezweckt im Interesse des Naturschutzes: die Erhaltung oder Verbesserung des Landschaftsbildes, des Naturhaushaltes, der Umweltverhältnisse oder des Wertes der Landschaft für die Erholung der Bevölkerung (...) (siehe dazu § 34 Abs. 1 lit. a - e Sbg. NSchG)

  • Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument auf Ebene der örtlichen Raumordnung (Gemeindeebene) und dient der detaillierten und umfassenden Entwicklung flächenbezogener Handlungsalternativen in bezug auf Naturhaushalt, Landschaftsinventar und Landschaftsstruktur sowie die an den Landschaftsraum gestellten Nutzungsansprüche.

  • Landschaftsplanung

Konzept- und Maßnahmenentwicklung zur Erhaltung, Sicherung, Wiederherstellung und Gestaltung der besiedelten und unbesiedelten Landschaft.

  • Landschaftsrahmenplan

Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur überörtlichen Raumordnung. Der Landschaftsrahmenplan dient der vorausschauenden Betrachtung von Landschaftsräumen auf überörtlicher Ebene (Kleinregion, Gemeindeverband). Er ist als Rahmenlanung den örtlichen Landschaftsplänen voranzustellen und liefert diesen regionale Entscheidungsgrundlagen.

  • Landschaftsräumliche Einheiten

Geografisch bzw. naturwissenschaftlich abgrenzbare Landschaftsteilräume mit ähnlichem Wirkungsgefüge ausgewählter Standortfaktoren (Geologie, Klima, Topographie, Vegetationsstrukturen u.a.). In der geographischen Landschaftsforschung wurde diesbezüglich ein hierarchisches System landschaftsräumlicher Einheiten entwickelt (Theorie der geographischen Dimensionen). Dabei werden Landschaftseinheiten der topischen Dimension (Geoökotope) von solchen der chorischen Dimension (Geochoren) unterschieden. Geoökotope sind Landschaftseinheiten mit homogenem landschaftsökologischem Wirkungsgefüge, Geochoren weisen eine heterogene Struktur auf.

  • Landschaftsschutz

Ist die Summe aller Maßnahmen, die sich auf die Erhaltung der Landschaft oder ihre organische Entwicklung durch die Abwehr von Eingriffen beziehen, die imstande sind, eine Landschaft zu beeinträchtigen, zu verunstalten oder zu schädigen; dazu gehören auch die Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes vor nachteiligen Eingriffen und zur Sicherung des Naturgenusses.

Durch Verordnung der Salzburger Landesregierung geschütztes Gebiet außerhalb geschlossener Ortschaften, das eine besondere landschaftliche Schönheit aufweist und/oder als charakteristische Naturlandschaft oder als naturnahe Kulturlandschaft für die Erholung bedeutend ist (§ 16 NSchG 1999 i.d.g.F.).

  • Leitbild

Unter Leitbildern wird in der Raumplanung ein System von allgemeinen Zielvorstellungen verstanden, die Entwicklungsrichtungen zum Abbau negativer Entwicklungstendenzen vorgeben. Unter Leitbild wird verstanden, ein entworfener, konzeptionell geprägter Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 Sollzustand, der als Zielvorgabe bestimmt wird und der als Ziel erreichbar ist (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 624).

M

Managementplan

Konkretes Konzept zur Umsetzung von Zielen des Biotopschutzes und

der Biotoppflege mit Mitteln der Landschaftspflege und des Naturschutzes unter Berücksich- tigung von landschaftsästhetischen Aspekten (L OOS

1993).

Nachhaltigkeit: Eine Vielzahl von Maßnahmen und Lösun gsansätzen, die auf die sparsame und dauerhafte Nutzung der Ressourcen (Boden, Raum, Energie, Naturgüter, Landschaft...) derart ausgelegt sind, dass sie als Le bensgrundlage für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben. Unter nachhaltiger Raumnutzung sind Lösungsansätze zur Mobilisierung nicht verfügbaren Baulandes, Ansätze zur Mehrfachnutzung desselben Raumes bei unter- einander verträglichen Funktionen, Ansätze zur wirtschaftlichen Verwendung von Infrastruk- tureinrichtungen und von Bebauungsstandorten zu verstehen. Unter N. versteht man eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Einklang mit der Erhaltung der Umwelt (Natur- haushalt, Landschaftsbild, Erholungswert, Wohlfahrtswirkungen, ...), siehe auch „ Nachhalti- ge Entwicklung “) , (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 659, Nachhaltige Entwicklung

„Nachhaltige Entwicklung“ heißt in Anlehnung an den

Brundtland-Report der WCED 1989, dass die jetzt Lebenden mit ihren Lebensgrundlagen so haushalten sollen, dass den kommenden Generationen ihre Lebenschancen vollständig er- halten bleiben. Das „Drei-Säulen-Modell“ der Nachhaltigkeit geht davon aus, dass Ökologie, Wirtschaft und Soziales gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, um zu langfristig tragfähigen Lösungen zu kommen. Naherholungsgebiet

Dient vorwiegend der kurzzeitigen Erholung (Entspannung), muss

von Siedlungsgebieten aus leicht erreichbar sein und einen angemessenen Erholungswert aufweisen (gem. L OOS

1993) (<---> Erholungslandschaft).

Naturhaushalt: Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt (gem. § 4 Sbg. NSchG, Synonym für Landschaftshaushalt). Naturlandschaft: Weitgehend ursprüngliche, vom Menschen kaum beeinflusste Land- schaften, wie Moore, Auen, Salzsteppen, primäre Steppenreste, Bereiche oberhalb der Waldgrenze (gem. L OOS

1993).

Naturräumliche Gefährdungen: Natürliche Gefährdungsbereiche ergeben sich aus der Situation der geologischen, petrologisc hen und hydrogeologischen Grundlagen sowie der Klimabedingungen. Sie treten insbesondere im

alpinen Bereich als Lawinen, Wildbäche,

Hochwässer und Massenbewegungen (Muren, Rutschungen) auf Naturschutz: Naturschutz ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dau- ernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrot- tung, sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen wirtschaftlichen und sozialen Entwick- lung an die vorhandenen unvermehrbaren natürlichen Ressourcen (vgl. L OOS

1993).

Ökologische Tragfähigkeit: Auf spezifische Nutzungsansprüche bezogene Belastbarkeit eines bestimmten Landschaftsausschnittes in Hinblick auf die Aufrechterhaltung dessen we- sentlicher Lebensraumfunktionen für Flora, Fauna und den Menschen Ortsbild

Ist der innerhalb des bebauten Gebietes entstehende optische Gesamteindruck

der Bauten eines Ortes oder Ortsteiles unter Einschluss der bildhaften Wirkung von Grün- anlagen, Parkanlagen, Gewässern, Schlossberge n u. dgl., sowie die Ansicht von einzelnen oder mehreren Bauten innerhalb des bebauten Gebietes und auch der charakteristische Ausblick auf Ausschnitte der umgebenden Landschaft. Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm 171 Ortsrand

Ist ein schmaler Bereich des Überganges eines verbauten Gebietes zur freien

Landschaft. Ortsränder fallen nicht unter den Begriff der geschlossenen Ortschaft. Planungssystem: Bezugssystem der Planungsinstrumente zu- und untereinander. Potentiell natürliche Vegetation: Das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen Um- weltbedingungen ausbilden würde, wenn der Mensch nicht mehr aktiv interveniert und die Vegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand (Klimaxgesellschaft) zu entwickeln. Raumordnungsgrundsätze: Grundsätze sind abstrakte Richtlinien materieller Art für die räumliche Entwicklung. Sie enthalten grundlegende Aussagen zu typischen raumordneri- schen Problemen. Als Direktiven für Abwägungsvorgänge sind sie auf weitere Konkretisie- rung hin angelegt und sind noch gegeneinander und untereinander abzuwägen. Raumordnungsziele: Raumordnungsziele sind im Gegensatz zu Raumordnungs- grundsätzen keiner weiteren Abwägung mehr zugänglich (Letztentscheidungen) und ihrem sachlichen Charakter nach räumlich-konkrete Festlegungen. Regionale Identität: Unter Regionaler Identität versteht man die Identifikation der Wohnbe- völkerung mit ihrem Wohnumfeld. Es handelt sich um einen Begriff des verhaltensorientier- ten Ansatzes der Sozialgeographie, durch den viele Probleme der modernen Gesellschaft aufgrund fehlender Regionaler Identitäten der Bewohner erklärt werden können (z.B. die Probleme einer Schlafstadt der Städter im Ländlichen Raum). Rekultivierung: Maßnahmen, die der Wiedereingliederung eines Landschaftsteilraumes in das umgebende Landschaftsgefüge nach Aufgabe der vorherigen Nutzungsform bzw. der Wiedererschließung bestimmter Teilräume für spezifische wirtschaftliche Landschaftsnut- zungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.a.) dienen. Retentionsflächen: Flächen, auf denen ein Teil des Niederschlages nach starken Regen- fällen zurückgehalten wird und dann "dosiert" an die Flüsse und Bäche abgegeben wird. Werden diese Flächen zerstört oder durch Bebauung verringert, kann es zu einem schub- weisen Abfluss des Niederschlags und damit zu Hochwasser kommen. Retentionsflächen sind Überflutungsflächen die Abflussspitzen die im Flusslauf nicht abgeführt werden können aufnehmen und zwischenspeichern. Dadurch wird der Hochwasserwellenablauf gedämpft und somit ein Beitrag zur Verringerung der Schadenswirkung für Unterlieger geleistet. Schutzstreifen: Lineare Grünfläche mit der Funktion der klaren räumlichen Trennung diver- gierender Raumnutzungen sowie als Beitrag zur Hintanhaltung bzw. Minimierung potentieller Nachbarschaftsbelästigungen (z.B. Immission sschutzstreifen zwischen Siedlungs- und Ge- werbegebiet, Grünstreifen zwischen Erholungsbereich und Verkehrstrasse). Als spezielle Form der Abstandsflächen zu verstehen. Suburbanisierung: Unter Suburbanisierung versteht man die Ausdehnung der Stadt in ihr Umland bzw. die Verlagerung bestimmter städtischer Funktionen in das Stadtumland, ohne dass dafür die nötigen strukturellen Voraussetzungen gegeben sind. Typische Beispiele be- treffen etwa die Auslagerung der Wohnfunktion aus dem Stadtbereich in die Umlandgemein- den, die zu einer hohen Pendelwanderung führt oder die Ansiedlung von Verbrauchermärk- ten in den Stadtumlandgemeinden. Suburbanisierung bedeutet eine nur teilweise Auslage- rung der städtischen Funktionen, sodass sie immer von negativen Erscheinungen begleitet ist (Verkehr, "Schlafstädte", ...). Den Extremfall stellen Stadtkerne ohne Wohnbevölkerung und Stadtumlandbereiche ohne Arbeitsplätze dar. Dekonzentrationsprozess von Agglomera- tionsräumen bzw. Stadtregionen. Verursacht durch den Prozess der Stadt-Rand-Wanderung von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben, führt die S. zu eine, flächenhaften Wachstum größerer Städte über die Stadtgrenzen hinaus. Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 172 Sukzession: Im weiteren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung unter bestimmten Stand- ortbedingungen; im engeren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung nach Beendigung einer bestimmten Bewirtschaftungsform. Trittsteinbiotop: Trittsteinbiotope sind inselartige Überbrückungselemente in strukturarmen Kulturlandschaftsteilen mit spezifischen ökosystemaren Funktionen. Dabei kann es sich um linienförmige (Hecken, Baumreihen, Böschungen, Raine), flächenhafte (Feldgehölze, Baum- und Gebüschgruppen, Kleingewässer z.B. Tümpel) oder punktförmige (Einzelbäume) Land- schaftselemente handeln. Vertragsnaturschutz: Partnerschaftlich geschlossene privatrechtliche Verträge zwischen Gebietskörperschaften und/oder Grundbesitzern, die die Erhaltung, Pflege, Anlage und Ver- besserung ökologisch wertvoller Flächen durch naturschutzkonformes Wirtschaften zum Ziel haben (vgl. L OOS

1993; Kommentar zum Sbg. NSchG).

Wohlfahrtswirkung der Natur

Alle für den Menschen positiven Einflüsse der Natur.

Zentraler Ort: Unter Z.O. versteht man im Allgemeinen eine Standortkonzentration (Cluster) von Einrichtungen, die Güter und Dienste für räumlich begrenzte Marktgebiete anbieten und im speziellen Sinn eine Siedlung oder Gemeinde hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion mit Güter und Diensten insbesondere für ihr Umland (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 1117). Zentralraum: Der Zentralraum ist das Gebiet, von dessen Kern wesentliche Entwick- lungsimpulse für die Gesamtentwicklung des Landes ausgehen und dessen Dynamik die Entwicklung der gesamten Region dominiert. Der Zentralraum mit überwiegend städtischen Lebensbedingungen ist durch eine weitgehende Konzentration der Bevölkerung, der Wirt- schaft, der kulturellen Einrichtungen und der Bildungseinrichtungen gekennzeichnet. Die Ausstrahlung und Anziehungskraft dieses Raumes geht über administrative Grenzen hinaus. Sie führt zu Verflechtungen unterschiedlicher Funktion und Intensität mit benachbarten Räumen. Zersiedelung

Ist eine ohne funktionales Erfordernis und ohne ortsplanerisches Konzept

vorgenommene Bebauung außerhalb geschlossener Siedlungen.