Salzburger Raumplanung Glossar

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Das Salzburger Raumplanung Glossar listet alle Begriffe des Salzburger Landesentwicklungsprogramms auf.

B

  • Belastbarkeit, ökologische (ökologische Pufferkapazität):

Ausmaß der Fähigkeit eines Systems (Organismus, Population, Ökosystem u. a.), auf Beanspruchungen (z. B. spezifische Raumnutzungen) ohne nachhaltige Schädigungen zu reagieren

  • Belastung, ökologische:

Gesamtheit der negativen Einwirkungen auf ein Ökosystem, die dessen Anpassungsvermögen (Fähigkeit zur Adaption) überschreiten.

  • Bepflanzungsplan:

Ein Bepflanzungsplan ist ein planlicher und textlicher Maßnahmenkatalog über die Einbringung von Pflanzenmaterial (Pflanzenart, Pflanzzeit, Art des Pflanzmateri- als sowie räumliche Aufteilung der Pflanzen).

  • Bewertung:

Beurteilung des Zielerfüllungsgrades eines Sachverhaltes (wertende Beschreibung auf Basis eines vorliegenden Zielgerüstes) (Evaluierung)

  • Biotop:

Lebensraum einer charakteristisch zusammengesetzten Lebensgemeinschaft (Biozönose) mit einer gegenüber seiner Umgebung abgrenzbaren Beschaffenheit.

  • Biotopkartierung:

Methoden zur Beschreibung naturräumlicher Gegebenheiten auf Basis einer systematischen Betrachtung der Lebensräume, ihrer relevanten Strukturen sowie der standörtlichen Flora und Fauna.

  • Biotopverbundsystem, Biotopvernetzung:

Räumlich vernetztes Systems von Landschaftselementen und -strukturen mit Bedeutung für die Erhaltung und Förderung spezifischer Lebensraumfunktionen für Flora und Fauna.

  • Biozönose (= Lebensgemeinschaft):

Die Gemeinschaft der in einem Biotop regelmäßig vorkommenden Lebewesen verschiedener Arten, die untereinander und mit ihrer abiotischen Umwelt in Wechselbeziehungen stehen.

D

  • Daseinsgrundfunktionen:

Die Raumordnung wie auch die Sozialgeographie kennen folgende Daseinsgrundfunktionen des Menschen: sich versorgen, sich (weiter)bilden, sich erholen, sich kulturell betätigen, in Gemeinschaft leben sowie sich durch Wohnen eine Privatsphäre zu erhalten. In der Sozialgeographie verwendete Bezeichnung für eine geographisch relevante Grundfunktion menschlicher Daseinsäußerung. Häufiger wird statt dessen von - Grunddaseinsfunktion gesprochen. (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd.1, 7.Auflage)

  • Dauersiedlungsraum:

Der Dauersiedlungsraum ist jener Raum der zum ständigen (ganzjährigen) Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen gehört.

  • Demographie:

Bevölkerungswissenschaft. Die Demographie untersucht die wirtschaftlichen und sozialen Bevölkerungsbewegungen. Demographische Trends zeigen z.B. die wirtschaft- liche und soziale Entwicklung der Bevölkerung an (z. B. Verringerung der Haushaltsgröße, ...).

  • Dezentrale Konzentration:

Unter dem Begriff der Dezentralen Konzentration versteht man die Verlagerung zentralörtlicher Funktionen vom dominanten Oberzentrum auf untergeordnete Zentrale Orte. Dadurch kann eine Reduktion des Mobilitätszwanges erreicht werden (z. B. Einrichtung von dezentralen Dienststellen der Landesverwaltung in Regionalen Zentren) Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003

  • Disperse Siedlungsstruktur:

Darunter ist eine Siedlungsstruktur zu verstehen, die aufgrund des Fehlens einer koordinierten Planung durch eine Vielzahl von Siedlungsansätzen, hohen Flächenverbrauch, unscharfe Siedlungsränder, unkoordinierte Erschließung und mangelnde Einbindung in das Landschaftsbild gekennzeichnet ist.

  • Dispersion:

Gestreute Lage von Siedlungen und Wirtschaftsunternehmen (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7. Auflage).

E

  • Entwicklungsachse:

Als Entwicklungsachsen werden mehr oder weniger breite, bandartige Gebietsstreifen längs von bereits vorhandenen oder noch zu schaffenden Verkehrs- und Versorgungsadern (Straße, Schiene, Energieleitung, Wasserstraßen usw. ) bezeichnet. In Entwicklungsachsen sollen infrastrukturelle Einrichtungen nach Möglichkeit gebündelt werden, gewerbliche und industrielle Betriebe angesiedelt sowie Wohnungen und Versorgungs- einrichtungen angesiedelt werden (verändert nach MALZ 1974). Erholung: Die zur Erhaltung der Gesundheit erforderliche nervliche Entspannung (Ausru- hen, Lektüre, Spiele, Wandern, Bergsteigen u.ä.); b) die zur längeranhaltenden Wiederher- stellung der bedrohten Gesundheit notwendige Lebensweise in gesunder Umwelt. Erholungsgebiet: Flächen, die für öffentlich zugängliche Gärten und Parkanlagen sowie sonstige für die Gesundheit und Erholung notwendige Grünflächen bestimmt sind (gem. Sbg. ROG § 19 Z. 3) Erholungslandschaft:

Dient vorwiegend der langzeitigen Erholung und muss deshalb eine

entsprechende Ausdehnung und einen hohen Erholungswert aufweisen (vgl. L OOS

1993).

Erholungslandschaft: Ein durch seine landschaftlichen Attraktionen und/oder vorhandenen freizeitbezogenen Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der landschaftsgebundenen Erho- lungsnutzung geeigneter bzw. genutzter Raum (<---> Erholungslandschaft, L OOS

1993).

Erholungswert: Der Erholungswert eines Gebietes ist das Ausmaß, in dem sich ein Gebiet zur Befriedigung des Erholungsbedürfnisses des Menschen eignet. Er ist gegeben: durch ein Mindestausmaß an verschiedenen Landschaftselementen (Baumbestand, Wiesen, Felder, Gewässer und topografische Gliederung); durch geringe Immissionen (Lärm, Staub, Abga- se), durch leichte Zugänglichkeit (Erreichbarkeit) und ein ausgewogenes Maß an Erschlie- ßungen (Wanderwege und sonstige Einrichtungen) sowie durch die Nutzbarkeit für die All- gemeinheit. Evaluierung: Einordnen eines Sachverhaltes auf einer Mess- oder Schätzskala (sachliche Beschreibung). Fauna: Die Gesamtheit aller Tierarten eines Gebietes. Flora: Die Gesamtheit aller Pflanzenarten eines Gebietes. Flurplanung: Instrument zur Entwicklung und Darstellung landschaftsökologischer Zielset- zungen für die agrarisch geprägte Kulturlandschaft als Grundlage für die Durchführung eines Agrarverfahrens. Freiflächengestaltung: Maßnahmenumsetzung, orientiert an einer vorausgehenden Kon- zeptentwicklung zur Gestaltung meist siedlungsbezogener Freiflächen (Objektplanung) (sie- he auch Freiraumplanung). Freiland

- 

Freifläche / Freiraum: Der landschaftsplanerische Freiraum- bzw. Freiflächenbe- griff lässt sich im Unterschied zur Terminologie der Raumplanung keinesfalls ausschließlich auf jene Flächen beschränken, die unter die Widmungskategorie Grünland fallen. Aus Sicht der Landschaftsplanung sind Freiräume bzw. Freiflächen nicht überbaute Räume, wobei da- durch noch keine Aussage darüber getroffen wird, ob diese vegetationsbestimmt oder - geprägt sind (siehe auch Begriffserläuterungen). Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm 16 7 Freiraumplanung: Querschnittorientierte Konzeptentwicklung, die das Bindeglied zwischen Ordnungs- und Entwicklungsplanung einerseits und der Objektplanung andererseits darstellt (siehe auch Freiflächengestaltung). Gefahrenzonenplan: Im Gefahrenzonenplan werden gemäß § 11 des Forstgesetzes 1975 die wildbach- und lawinengefährdeten Bereiche dargestellt, für die eine besondere Art der Bewirtschaftung oder deren Freihaltung für spätere Schutzmaßnahmen erforderlich ist. Gender-Mainstreaming: Gender Mainstreaming ist eine neue Art des strategischen Den- kens, mit der die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft er- reicht werden kann. Konkret geht es darum, dass in allen Politik-, Geschäfts-, Lebensberei- chen und Projekten die Bedürfnisse beider Geschlechter nachhaltig berücksichtigt werden. Wer Gender Mainstreaming als Grundart des Denkens annimmt, stellt sich bei allen Prozes- sen und Abläufen des Lebens die Frage, ob Frauen und Männer gleichermaßen in den Maß- nahmen berücksichtigt sind, die gleichen Chancen und den gleichen Nutzen haben. Das Ziel von Gender Mainstreaming ist im gemeinsamen Miteinander die Chancengleichheit zwi- schen den Geschlechtern zu erreichen (nach Büro für Frauenfragen und Gleichbehandlung 2002, S.4). Geoökologie: Geoökologie ist eine an Umweltproblemen orientierte, interdisziplinäre Natur- wissenschaft. Sie zielt auf das Verständnis der Funktions- und Wirkungsweise der Umwelt, insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit der menschlichen Nutzung zu erkennen und zu lösen (vgl. Verband für Geoökologie in Deutschland, http://www.geooekologie.de). Grünbestände: Sämtliche vegetationsbestimmte Flächen und Strukturen im Außenraum (z.B. Waldflächen, Wiesenbereiche, Alleen, Baumzeilen etc.). Grünflächensystem / Grünraumsystem / Grünzone: Großräumiges System vegetations- bestimmter Freiräume mit deutlichem räumlich-funktionalem Zusammenhang (inkl. Wald laut Forstgesetz 1975). Grünkeile: Radiale, sich zentrumsnah verjüngende Teile eines Grünraumsystems im Be- reich größerer Siedlungsräume. Grünkorridor:

Grünraumsysteme mit einer Mindestbreite ab circa 500 m zwischen verbau-

ten Gebieten, um für größere Säugetierarten Verbindungen zwischen Lebensräumen zu er- halten. Grünordnung: Umfasst alle Maßnahmen der Erhaltung, Neuanlage und Pflege von Grünflä- chen in einem verbauten oder zur Verbauung vorgesehenem Gebiet. Grünordnungsplan: Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur örtlichen Raumordnung auf Ebene des Bebauungsplanes. Der Ebene des Landschaftsplanes nachgeordnet, stellt der Grünordnungsplan ein Bindeglied zwischen Planung und Umsetzung dar. Auf Ebene des Bebauungsplanes setzt er umsetzungsorientiert die Zielaussagen des Landschaftsplanes in einem konkreten Baugebiet um. Er liefert verbindliche Kernaussagen für die anschließende Freiraumplanung und sichert so den Übergang von der Ordnungsplanung zur Objektplanung. Grünstreifen: Lineare Vegetationsstruktur an Verkehrstrasse mit beschränkter Raumwirk- samkeit und Nutzbarkeit als Freiraum Hauptverkehrsachse: Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrserschließung zwischen den Zentralen Orten. Es sind di e Hauptverbindungsrouten innerhalb des Landes und zu Zentralen Orten der benachbarten Länder und Staaten, bzw. die Routen des natio- nalen und internationalen Verkehrssystems. Si e stellen keine Planungsaussagen zur Recht- fertigung von Ausbauvorhaben dieser Verkehrswege dar. Kulturlandschaft: Kulturlandschaft entsteht durch die dauerhafte Beeinflussung der ur- sprünglichen Naturlandschaft durch menschliche Individuen, Gruppen und Gesellschaften im Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 168 Rahmen der Ausübung ihrer Grunddaseinsfunktionen. Die Kulturlandschaft erhält ihre Aus- prägung insbesondere durch die Wohnfunktion, durch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit und die Ausbildung des Verkehrsnetzes. Je nach Intensität der menschlichen Nutzung kann zwischen naturnahen und naturfernen Kulturlandschaften unterschieden werden. Landesplanung: Landesplanung bedeutet die raumbezogene, fächerübergreifende, über- örtliche Koordinierungskompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereichs auf Landesebene zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume. (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 579) Ländlicher Raum: Ländliche Räume sind schwach industrialisiert und gering urbanisiert. Charakteristisch ist die Vorherrschaft von Land- und Forstwirtschaft und Tourismusfunktio- nen, z. T. auch mit Ergänzungsfunktionen für Verdichtungsräume hinsichtlich Erholung, Wasserversorgung, Roh- und Baustofflieferung und des ökologischen Ausgleichs. Landschaft

Unter Landschaft versteht man in der Landschaftsökologie den räumlichen Re-

präsentanten des -> Landschaftsökosystems. Der Begriff „Landschaft“ wird allerdings in zahlreichen Bedeutungen verwendet: 1. In Ge ographie und Raumplanung als erlebtes Land- schaftsbild, 2. In Geographie und in der Landschaftsplanung als äußerliches Erscheinungs- bild eines Erdraumes, also seiner Physiognomie, die mehr oder weniger auf Grund von äu- ßerlichen Merkmalen einheitlich erscheint, 3. In der Geographie als Erdraum in seiner ge- samten „dinglichen Erfüllung“, 4. In der Regionalforschung als Region, die als kultur- oder naturräumliche Einheit oder als Gesamtraum verstanden wird, 5. In der Landschaftsplanung als ein abgrenzbarer, durch Raumeinheiten besti mmter Eigenart charakterisierter Ausschnitt der Erdoberfläche mit allen ihren Bestandteilen, Erscheinungsformen und gestaltenden Ein- griffen durch den Menschen, 6. In der Landschaftsökologie und Geoökologie als landschaftli- ches Ökosystem oder Geoökosystem (Hartmut Leser), das eine funktionale Einheit eines Erdraumausschnittes repräsentiert, 7. In den Biowissenschaften die Umschreibung für die Umwelt tierischer und pflanzlicher Organismen oder deren Lebensgemeinschaften (vgl. Wörterbuch der allgemeinen Geographie, 1993, o.S. Bd. 1, 7.Auflage) Landschaftsachse: Großräumiges lineares Grünraumsystem mit wesentlichen Funktion für die landschaftsräumliche und siedlungsstrukturelle Gliederung. Landschaftsbild: Mental verarbeitete Summe aller sinnlichen Empfindungen der realen Landschaftsgestalt (Bild einer Landschaft) von jedem möglichen Blickpunkt zu Land, zu Wasser und in der Luft (VwGH-Rechtssprechung). Landschaftsbildpflege: Anstrengungen und Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung bzw. Sanierung eines spezifischen optisch-visue llen Erscheinungsbildes eines bestimmten Land- schaftsteiles. Landschaftsgefüge: Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt. (Synonym für Naturhaushalt, vgl. §4 Sbg. NSchG) Landschaftsgestaltung: Die eigentliche Umsetzung der Anliegen der Landschaftsplanung, die sich im Idealfall aus der Präzisierung der vorangestellten Konzept- und Maßnahmenent- wicklung ableiten soll Landschaftsinventar

Ist die Darstellung des Bestandes an für den Naturschutz und die

Landschaftspflege relevanten Gegebenheiten in einem Gebiet. Landschaftsökologie: Der Fachbereich Landschaftsökologie ist eine Grundlage land- schaftsplanerischer Arbeit und beschäftigt sich sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch maßnahmenorientiert mit dem komplexen Wirkungsgefüge zwischen den Lebens- gemeinschaften (Biozönosen) und ihren Umweltbedingungen. Er wird in verschiedenen bio- und geowissenschaftlichen Disziplinen betrieben. Mit der Förderung der Anwendung der Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm 169 Landschaftsökologie in Wissenschaft und Technik beschäftigt sich die International Associa- tion for Landscape Ecology (IALE). Landschaftspflege

Umfasst alle Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Gestaltung

der Landschaft mit dem Ziel, einen möglichst naturnahen Zustand der Landschaft zu bewah- ren oder zu erreichen. Landschaftspflegedetailplan: Präzisiert die Aussagen eines Landschaftspflegeplanes (----> Landschaftspflegeplan) für begrenzte Gebiete oder spezifische Pflegemaßnahmen (Eigen- def.). In Ausführung der Landschaftspflegepläne können für begrenzte Gebiete oder be- stimmte Pflegemaßnahmen Detailpläne erstellt werden (siehe dazu § 34 Abs. 2 - 5 Sbg. NSchG). Landschaftspflegeplan

Fasst jene Maßnahmen koordinierend zusammen, die im Interesse

der Landschaftspflege notwendig sind, besonders jene zur Erhaltung oder zur Herstellung eines harmonischen Landschaftsbildes und zur Gewährleistung gesunder Umweltbedingun- gen im Bereich des menschlichen Arbeits-, Wohn- und Erholungsraumes (L OOS

1993). Be-

zweckt im Interesse des Naturschutzes: die Erhaltung oder Verbesserung des Landschafts- bildes, des Naturhaushaltes, der Umweltverhältnisse oder des Wertes der Landschaft für die Erholung der Bevölkerung (...) (siehe dazu § 34 Abs. 1 lit. a - e Sbg. NSchG) Landschaftsplan: Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument auf Ebene der örtlichen Raumordnung (Gemeindeebene) und dient der detaillierten und umfassenden Entwicklung flächenbezogener Handlungs-alternativen in bezug auf Naturhaushalt, Landschaftsinventar und Landschaftsstruktur sowie die an den Landschaftsraum gestellten Nutzungsansprüche. Landschaftsplanung: Konzept- und Maßnahmenentwicklung zur Erhaltung, Sicherung, Wiederherstellung und Gestaltung der besiedelten und unbesiedelten Landschaft. Landschaftsrahmenplan: Fachbeitrag der Landschaftsplanung zur überörtlichen Raumord- nung. Der Landschaftsrahmenplan dient der vorausschauenden Betrachtung von Land- schaftsräumen auf überörtlicher Ebene (Kleinregion, Gemeindeverband). Er ist als Rahmen- planung den örtlichen Landschaftsplänen voranzustellen und liefert diesen regionale Ent- scheidungsgrundlagen. Landschaftsräumliche Einheiten: Geographisch bzw. naturwissenschaftlich abgrenzbare Landschaftsteilräume mit ähnlichem Wirkungsgefüge ausgewählter Standortfaktoren (Geolo- gie, Klima, Topographie, Vegetationsstruktur en u.a.). In der geographischen Landschaftsfor- schung wurde diesbezüglich ein hierarchisches System landschaftsräumlicher Einheiten entwickelt (Theorie der geographischen Dimensionen). Dabei werden Landschaftseinheiten der topischen Dimension (Geoökotope) von solchen der chorischen Dimension (Geochoren) unterschieden. Geoökotope sind Landschaftseinheiten mit homogenem landschaftsökologi- schem Wirkungsgefüge, Geochoren weisen eine heterogene Struktur auf. Landschaftsschutz

Ist die Summe aller Maßnahmen, die sich auf die Erhaltung der Land-

schaft oder ihre organische Entwicklung durch die Abwehr von Eingriffen beziehen, die im- stande sind, eine Landschaft zu beeinträchtigen, zu verunstalten oder zu schädigen; dazu gehören auch die Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes vor nachteiligen Eingriffen und zur Sicherung des Naturgenusses. Landschaftsschutzgebiet

Durch Verordnung der Salzburger Landesregierung geschütztes

Gebiet außerhalb geschlossener Ortschaften, das eine besondere landschaftliche Schönheit aufweist und/oder als charakteristische Naturlandschaft oder als naturnahe Kulturlandschaft für die Erholung bedeutend ist (§ 16 NSchG 1999 i.d.g.F.). Leitbild: Unter Leitbildern wird in der Raumplanung ein System von allgemeinen Zielvor- stellungen verstanden, die Entwicklungsrichtungen zum Abbau negativer Entwicklungsten- denzen vorgeben. Unter Leitbild wird verstanden, ein entworfener, konzeptionell geprägter Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 170 Sollzustand, der als Zielvorgabe bestimmt wird und der als Ziel erreichbar ist (vgl. Handwör- terbuch der Raumordnung, 1995, S. 624). Managementplan

Konkretes Konzept zur Umsetzung von Zielen des Biotopschutzes und

der Biotoppflege mit Mitteln der Landschaftspflege und des Naturschutzes unter Berücksich- tigung von landschaftsästhetischen Aspekten (L OOS

1993).

Nachhaltigkeit: Eine Vielzahl von Maßnahmen und Lösun gsansätzen, die auf die sparsame und dauerhafte Nutzung der Ressourcen (Boden, Raum, Energie, Naturgüter, Landschaft...) derart ausgelegt sind, dass sie als Le bensgrundlage für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben. Unter nachhaltiger Raumnutzung sind Lösungsansätze zur Mobilisierung nicht verfügbaren Baulandes, Ansätze zur Mehrfachnutzung desselben Raumes bei unter- einander verträglichen Funktionen, Ansätze zur wirtschaftlichen Verwendung von Infrastruk- tureinrichtungen und von Bebauungsstandorten zu verstehen. Unter N. versteht man eine wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Einklang mit der Erhaltung der Umwelt (Natur- haushalt, Landschaftsbild, Erholungswert, Wohlfahrtswirkungen, ...), siehe auch „ Nachhalti- ge Entwicklung “) , (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 659, Nachhaltige Entwicklung

„Nachhaltige Entwicklung“ heißt in Anlehnung an den

Brundtland-Report der WCED 1989, dass die jetzt Lebenden mit ihren Lebensgrundlagen so haushalten sollen, dass den kommenden Generationen ihre Lebenschancen vollständig er- halten bleiben. Das „Drei-Säulen-Modell“ der Nachhaltigkeit geht davon aus, dass Ökologie, Wirtschaft und Soziales gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, um zu langfristig tragfähigen Lösungen zu kommen. Naherholungsgebiet

Dient vorwiegend der kurzzeitigen Erholung (Entspannung), muss

von Siedlungsgebieten aus leicht erreichbar sein und einen angemessenen Erholungswert aufweisen (gem. L OOS

1993) (<---> Erholungslandschaft).

Naturhaushalt: Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt (gem. § 4 Sbg. NSchG, Synonym für Landschaftshaushalt). Naturlandschaft: Weitgehend ursprüngliche, vom Menschen kaum beeinflusste Land- schaften, wie Moore, Auen, Salzsteppen, primäre Steppenreste, Bereiche oberhalb der Waldgrenze (gem. L OOS

1993).

Naturräumliche Gefährdungen: Natürliche Gefährdungsbereiche ergeben sich aus der Situation der geologischen, petrologisc hen und hydrogeologischen Grundlagen sowie der Klimabedingungen. Sie treten insbesondere im

alpinen Bereich als Lawinen, Wildbäche,

Hochwässer und Massenbewegungen (Muren, Rutschungen) auf Naturschutz: Naturschutz ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dau- ernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrot- tung, sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen wirtschaftlichen und sozialen Entwick- lung an die vorhandenen unvermehrbaren natürlichen Ressourcen (vgl. L OOS

1993).

Ökologische Tragfähigkeit: Auf spezifische Nutzungsansprüche bezogene Belastbarkeit eines bestimmten Landschaftsausschnittes in Hinblick auf die Aufrechterhaltung dessen we- sentlicher Lebensraumfunktionen für Flora, Fauna und den Menschen Ortsbild

Ist der innerhalb des bebauten Gebietes entstehende optische Gesamteindruck

der Bauten eines Ortes oder Ortsteiles unter Einschluss der bildhaften Wirkung von Grün- anlagen, Parkanlagen, Gewässern, Schlossberge n u. dgl., sowie die Ansicht von einzelnen oder mehreren Bauten innerhalb des bebauten Gebietes und auch der charakteristische Ausblick auf Ausschnitte der umgebenden Landschaft. Gesamtüberarbeitung 2003 Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm 171 Ortsrand

Ist ein schmaler Bereich des Überganges eines verbauten Gebietes zur freien

Landschaft. Ortsränder fallen nicht unter den Begriff der geschlossenen Ortschaft. Planungssystem: Bezugssystem der Planungsinstrumente zu- und untereinander. Potentiell natürliche Vegetation: Das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen Um- weltbedingungen ausbilden würde, wenn der Mensch nicht mehr aktiv interveniert und die Vegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand (Klimaxgesellschaft) zu entwickeln. Raumordnungsgrundsätze: Grundsätze sind abstrakte Richtlinien materieller Art für die räumliche Entwicklung. Sie enthalten grundlegende Aussagen zu typischen raumordneri- schen Problemen. Als Direktiven für Abwägungsvorgänge sind sie auf weitere Konkretisie- rung hin angelegt und sind noch gegeneinander und untereinander abzuwägen. Raumordnungsziele: Raumordnungsziele sind im Gegensatz zu Raumordnungs- grundsätzen keiner weiteren Abwägung mehr zugänglich (Letztentscheidungen) und ihrem sachlichen Charakter nach räumlich-konkrete Festlegungen. Regionale Identität: Unter Regionaler Identität versteht man die Identifikation der Wohnbe- völkerung mit ihrem Wohnumfeld. Es handelt sich um einen Begriff des verhaltensorientier- ten Ansatzes der Sozialgeographie, durch den viele Probleme der modernen Gesellschaft aufgrund fehlender Regionaler Identitäten der Bewohner erklärt werden können (z.B. die Probleme einer Schlafstadt der Städter im Ländlichen Raum). Rekultivierung: Maßnahmen, die der Wiedereingliederung eines Landschaftsteilraumes in das umgebende Landschaftsgefüge nach Aufgabe der vorherigen Nutzungsform bzw. der Wiedererschließung bestimmter Teilräume für spezifische wirtschaftliche Landschaftsnut- zungen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft u.a.) dienen. Retentionsflächen: Flächen, auf denen ein Teil des Niederschlages nach starken Regen- fällen zurückgehalten wird und dann "dosiert" an die Flüsse und Bäche abgegeben wird. Werden diese Flächen zerstört oder durch Bebauung verringert, kann es zu einem schub- weisen Abfluss des Niederschlags und damit zu Hochwasser kommen. Retentionsflächen sind Überflutungsflächen die Abflussspitzen die im Flusslauf nicht abgeführt werden können aufnehmen und zwischenspeichern. Dadurch wird der Hochwasserwellenablauf gedämpft und somit ein Beitrag zur Verringerung der Schadenswirkung für Unterlieger geleistet. Schutzstreifen: Lineare Grünfläche mit der Funktion der klaren räumlichen Trennung diver- gierender Raumnutzungen sowie als Beitrag zur Hintanhaltung bzw. Minimierung potentieller Nachbarschaftsbelästigungen (z.B. Immission sschutzstreifen zwischen Siedlungs- und Ge- werbegebiet, Grünstreifen zwischen Erholungsbereich und Verkehrstrasse). Als spezielle Form der Abstandsflächen zu verstehen. Suburbanisierung: Unter Suburbanisierung versteht man die Ausdehnung der Stadt in ihr Umland bzw. die Verlagerung bestimmter städtischer Funktionen in das Stadtumland, ohne dass dafür die nötigen strukturellen Voraussetzungen gegeben sind. Typische Beispiele be- treffen etwa die Auslagerung der Wohnfunktion aus dem Stadtbereich in die Umlandgemein- den, die zu einer hohen Pendelwanderung führt oder die Ansiedlung von Verbrauchermärk- ten in den Stadtumlandgemeinden. Suburbanisierung bedeutet eine nur teilweise Auslage- rung der städtischen Funktionen, sodass sie immer von negativen Erscheinungen begleitet ist (Verkehr, "Schlafstädte", ...). Den Extremfall stellen Stadtkerne ohne Wohnbevölkerung und Stadtumlandbereiche ohne Arbeitsplätze dar. Dekonzentrationsprozess von Agglomera- tionsräumen bzw. Stadtregionen. Verursacht durch den Prozess der Stadt-Rand-Wanderung von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben, führt die S. zu eine, flächenhaften Wachstum größerer Städte über die Stadtgrenzen hinaus. Anhang zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 172 Sukzession: Im weiteren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung unter bestimmten Stand- ortbedingungen; im engeren Sinn natürliche Vegetationsentwicklung nach Beendigung einer bestimmten Bewirtschaftungsform. Trittsteinbiotop: Trittsteinbiotope sind inselartige Überbrückungselemente in strukturarmen Kulturlandschaftsteilen mit spezifischen ökosystemaren Funktionen. Dabei kann es sich um linienförmige (Hecken, Baumreihen, Böschungen, Raine), flächenhafte (Feldgehölze, Baum- und Gebüschgruppen, Kleingewässer z.B. Tümpel) oder punktförmige (Einzelbäume) Land- schaftselemente handeln. Vertragsnaturschutz: Partnerschaftlich geschlossene privatrechtliche Verträge zwischen Gebietskörperschaften und/oder Grundbesitzern, die die Erhaltung, Pflege, Anlage und Ver- besserung ökologisch wertvoller Flächen durch naturschutzkonformes Wirtschaften zum Ziel haben (vgl. L OOS

1993; Kommentar zum Sbg. NSchG).

Wohlfahrtswirkung der Natur

Alle für den Menschen positiven Einflüsse der Natur.

Zentraler Ort: Unter Z.O. versteht man im Allgemeinen eine Standortkonzentration (Cluster) von Einrichtungen, die Güter und Dienste für räumlich begrenzte Marktgebiete anbieten und im speziellen Sinn eine Siedlung oder Gemeinde hinsichtlich ihrer Versorgungsfunktion mit Güter und Diensten insbesondere für ihr Umland (vgl. Handwörterbuch der Raumordnung, 1995, S. 1117). Zentralraum: Der Zentralraum ist das Gebiet, von dessen Kern wesentliche Entwick- lungsimpulse für die Gesamtentwicklung des Landes ausgehen und dessen Dynamik die Entwicklung der gesamten Region dominiert. Der Zentralraum mit überwiegend städtischen Lebensbedingungen ist durch eine weitgehende Konzentration der Bevölkerung, der Wirt- schaft, der kulturellen Einrichtungen und der Bildungseinrichtungen gekennzeichnet. Die Ausstrahlung und Anziehungskraft dieses Raumes geht über administrative Grenzen hinaus. Sie führt zu Verflechtungen unterschiedlicher Funktion und Intensität mit benachbarten Räumen. Zersiedelung

Ist eine ohne funktionales Erfordernis und ohne ortsplanerisches Konzept

vorgenommene Bebauung außerhalb geschlossener Siedlungen.