Pfleggericht

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Die Salzburger Erzbischöfe schufen damals zur besseren Verwaltung die Land- und Pflegegerichte.

Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem obersten Herrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem regionalen Grundherrn unterstellt. Der Pfleger war ein Beamter des Erzbischofs. Er hatte die Aufgabe Steuern einzutreiben, Recht zu sprechen und den militärischen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Quelle