Salinenkonvention
Die Salinenkonvention zwischen dem Königreich Bayern und dem Kaisertum Österreich gilt als der älteste, in Rechtskraft stehende Staatsvertrag Europas.
Die Salinenkonvention wurde am 18. März 1829 unterzeichnet. Darin wurden die Besitzrechte an dem im Grundbuch der Krone Bayerns eingetragenen und der Saline Reichenhall gewidmeten Wälder von Österreich, zu dem ja auch Salzburg bereits gehörte, anerkannt. Im Gegenzug erhielt Österreich eine Reihe im Glemm- und Leogangtal, sowie den Hundsfuß bei Lofer und der Strupberg, vormals Berchtesgadner Zinswald.
In Liquitationsprotokollen, die zwischen 1829 und 1932 angefertigt wurden, wurden die Holzbezugs- und Weiderechte der Bauern festgehalten, die ersessene Nutzungsrechte in den Saalwäldern hatten.
Weblink
Quelle
- Jürgen Schneider Natürliche und politsche Grenzen als soziale und wirtschaftliche Herausforderung, Franz Steiner Verlag, ISBN 978-3-515-08254-9