Fremdenführer
Fremdenführer, auch Stadtführer genannt, müssen seit dem 12. März 1948 eine Prüfung ablegen, um die Berechtigung zum Führer von Gästen durch z. B. die Stadt Salzburg zu erhalten.
Wer darf führen
In der Stadt Salzburg ist es derzeit so, dass nur konzessionierte Fremdenführer durch die Stadt führen dürfen. Wer unberechtigt im Sinne der Salzburger Gewerbeordnung gegen Entgelt Personen durch die Stadt führt, muss mit einer Anzeige rechnen. Allerdings kann ein angezeigter fremden Führer seinerseits vor dem EuGH Klage gegen diese Benachteiligung führen.
Jedoch ist Ende 2007 die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2005/36/EG ausgelaufen. Diese Richtlinie besagt, dass Reiseleiter und Fremdenführer bei vorübergehender Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen keine Genehmigung oder Lizenz erwerben müssen. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Reiseleiter oder Fremdenführer in der Stadt Salzburg führen darf. Ob und welche Art des Befähigungsnachsweises zu erbringen wären, ist in der Verordnung nicht geregelt.
Angebot
Es gibt neben klassischen Halbtagesführungen auch Spezialführungen zu verschiedenen Themen; zum Beispiel unter dem Titel "Klatsch und Tratsch" mit Anekdoten und Schnürlregengeschichten oder "Barockes Salzburg", das Salzburger der Fürsterzbischöfe.
Die Führungen werden in verschiedenen Sprachen angeboten, unter anderem auch in Russisch, Chinesisch oder Japanisch.
Weblinks
Quellen
- Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (als PDF)
- Eigenbeitrag Peter Krackowizer