Diskussion:Salzburger Landtag (Amtssitz)
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Begriff
Der Landtag ist eine Institution. Kraft öffentlichem Recht ist er und hat er eine 'unteilbare' Rechtspersönlichkeit. Der Landtag hat einen (Amts-)Sitz = Landtag. Die hier vorgenommene Unterscheidung in Landtag (Tagungsort) oder Landtag (Gebäude) und Begriffsbildung "Tagungsort" ist rechtswissenschaftlich neu und mir als Jurist nicht geläufig. In einem Tagungsort kann jedermann "Tagungen" buchen und veranstalten. Trifft dies auf den Landtag zu?. Landtag = Landtag.
Xxlstier (Diskussion) 13:13, 26. Mär. 2016 (CET)