Landhaus
Das Landhaus war der Sitz der drei Landstände - der Geistlichen (Prälaten), der Adeligen (Ritter) und den Vertretern der Bürgerschaft aus Städten und Märkten.
Etymologie
Landhaus ist ein in den österreichischen Erblanden traditioneller, auch heute noch gebräuchlicher Begriff mit festem politischen Begriffskern. So gibt es in Vorarlberg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark ein Landhaus. Jeder Bürger weiß dort, wo es zu finden ist. In Salzburg ist das anders. Interessanterweise wird in Salzburg sprachlich nicht erst seit heute eine Bezeichnung allgemein verwendet, die mehr auf die Erbauer und ersten Besitzverhältnisse des einzelnen historischen Gebäudes oder der Liegenschaft der Bischöfe von Chiemsee verweist, jedoch nicht auf die aktuelle wie bedeutsame Zweckwidmung als Landhaus assoziierend mit Sitz des Landes Salzburg. Dies hängt mit den anderen politischen Verhältnissen in der Geschichte von Salzburg zusammen.
In den 1870er Jahren - als die Landhausgasse entstand - ist der Chiemseehof der erste eigene Grund- und Hausbesitz des noch jungen (Kron-)Landes innerhalb Österreichs, seiner ersten frei gewählten Vertreter im Landtag und der wieder erlangten eigenen Landesregierung in Salzburg. Salzburg war vorher ein Bezirk im Land ob der Enns (Oberösterreich). Mutmaßlich erhält das Gebäude damals die gleiche offizielle Bezeichnung Landhaus wie im übrigen Österreich.
Aus heutiger Sicht ist feststellen, dass sich diese Bezeichnung als Name nicht durchgesetzt hat und praktisch niemand in Salzburg weiß, wo das Landhaus ist, während fast alle wissen, wo der Chiemseehof zu finden ist.
Geschichte
Das ursprüngliche Landhaus war in der Zeit der Erzbischöfe in einem Gebäudeteil des Residenz-Neugebäudes am Mozartplatz gelegen, das wir heute unter der Bezeichnung Neue Residenz oder Salzburg Museum kennen. Dort tagten ab 1620 die drei Salzburger Landstände im großen Saal im zweiten Obergeschoß, der bis heute den Namen Ständesaal trägt. Der autoritäre Regierungsstil der Salzburger Erzbischöfe ließ jedoch kaum Mitbestimmung seitens der Landstände zu. Die Vertreter der Gerichtsgemeinden durften zwischen 1473 und 1565 als "stehende Zuhörer" – ohne Sitz und Stimme – an den Landtagen teilnehmen. Sie mussten nicht nur die Kriegssteuern mittragen, sondern stellten mit jedem zehnten Mann auch die Soldaten für die Landesverteidigung, die sogenannte Landfahne. Die Bauern hatte weder Sitz noch Stimme und konnten sich im Erzstift Salzburg den Status eines vierten Standes auch durch den Großen Bauernkrieg von 1525/26 nicht erkämpfen. [1]
Ein eigenes Landhaus existierte genau genommen damals noch nicht.
1861 wurden die drei Salzburger Landstände durch den ersten frei gewählten Salzburger Landtag abgelöst. Dieser tagte aus rein praktischen Gründen vorerst noch im alten Landhaus. Man erwarb erst damals den Chiemseehof und baute dessen vis-a-vis an der Pfeifergasse gelegenen Getreideschüttkasten für die Zwecke des Landtages um. So entstand der große Sitzungssaal des Salzburger Landtages, der im Chiemseehof - von der Chiemseegasse aus gesehen - links im 1. Stock gelegen ist. [2]
Ob der neu errichtete Teil im Chiemseehof als neuer Sitz des Landtages im 19. Jahrhundert von der Bevölkerung wiederum als Landhaus bezeichnet wurde oder ob zwischen altem und neuem Landhaus unterschieden wurde, ist schwer zu fassen.
Quellen
- Salzburgwiki-Artikel "Landhausgasse" und dortige Quellen:
- Mag. Thomas Schmiedbauer, eigene Wahrnehmung und Besichtigung vor Ort; Etymologisches