Immaterielles UNESCO-Kulturerbe
Version vom 29. September 2015, 08:05 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge)
Zum immateriellen UNESCO-Kulturerbe zählen Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes verstehen.
Allgemeines
Somit werden unter diesem Begriff auch die Instrumente, Objekte und kulturellen Räume, die mit dem jeweiligen immateriellen Kulturerbe in Zusammenhang stehen, erfasst. Es wird in fünf Bereiche definiert, deren Übergänge fließend sind:
- Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes
- Darstellende Künste
- Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
- Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum
- Traditionelle Handwerkstechniken
Kennzeichen eines immateriellen Kulturerbes ist, dass es von einer Generation an die nächste weitergegeben, fortwährend neu gestaltet wird und den Gemeinschaften ein Gefühl von Identität und Kontinuität vermittelt.