Bettelverbot in der Stadt Salzburg

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Die Stadt Salzburg hat als erste Stadt Österreichs ein Bettelverbot in Salzburg erlassen, das frühestens mit Juni 2015 in Kraft treten soll.

Einleitung

2014 und in der ersten Hälfte des Jahres 2015 gab es heftige Diskussionen rund um die Betreuung von Bettlern und einem [Bettelverbot in der Salzburger Innenstadt. 180 Bettler wurden zuletzt (Stand Mai 2015) in Salzburg gezählt, das ist knapp mehr als ein Tausendstel der Stadtbevölkerung. Die Politik reagierte auf Beschwerden aus der Bevölkerung, der Gemeinderat hatte am Mittwoch, den 20. Mai 2015, schließlich das Bettelverbot mit den Stimmen der ÖVP, SPÖ (die durch einen Meinungsumschwung von Bürgermeister Heinz Schaden das Bettelverbot möglich machte) und Bürger für Salzburg stimmten für das Gesetz, Bürgerliste (Die Grünen) und NEOS waren dagegen[1].

Gesetzliche Lage bisher

Der Verfassungsgerichtshof hatte am 11. Juli 2012 das generelle Bettelverbot, das in Salzburg seit 1979 galt, gekippt. Daraufhin hatte der Landtag das Landessicherheitsgesetz novelliert. Das neue "Bettelverbot" gilt seit 28. Dezember 2012. Es stellt aggressives Betteln, das Betteln Minderjähriger und das organisierte Betteln unter Strafe[2]. Diese Möglichkeit sieht das Salzburger Landessicherheitsgesetz vor. Der Paragraf 29 des Landessicherheitsgesetzes untersagt aggressives Betteln, Betteln von Minderjährigen oder in organisierter Form. Darüber hinaus ist in diesem Paragrafen eine Ermächtigung vorgesehen, Bittstellern unter folgenden Voraussetzungen an bestimmten Orten („sektoral“) ihre Tätigkeit zu verbieten:

  • Wenn aufgrund der zu erwartenden Anzahl der bettelnden Menschen und durch örtliche Gegebenheiten zu befürchten ist, dass die Benutzung eines öffentlichen Ortes erschwert wird,
  • oder wenn ein durch solches Betteln verursachter Missstand besteht, der das örtliche Gemeinschaftsleben stört;

Da diese Gründe einen großen Interpretationsspielraum zulassen, konnte ein sektorales Bettelverbot erlassen werden.

Bettelverbot: Menschen- und Grundrechte

Die österreichische Verfassung[3], in der die Grundrechte festgelegt sind, verbietet ein komplettes Bettelverbot, jedoch nicht ein sektorales. Dem hält die Salzburger Plattform für Menschenrechte entgegen, dass es sich um ein absolutes Verbot in gewissen Teilen der Stadt handeln würde. Dazu sei stilles Betteln ein in der Verfassung festgelegtes Grundrecht, „und Grundrechte gelten universal“, so die Plattform weiter.

Weblinks

Quellen und Fußnoten