Blumbesuchsrecht

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Im Unterschied zu einer Weide auf Eigengrund war ein sogenanntes Blumbesuchsrecht die Berechtigung, sein Vieh auf fremdem, meist der jeweiligen Grundherrschaft gehörendem Wald- oder Wiesengrund zu weiden.

Drei Beispiele

Es kommt selten vor, dass bei der Suche nach einem Begriff im Internet nur drei Ergebnisse aufscheinen. Blumbesuchsrechte werden dabei einmal im Zuge einer Besitzauflistung anlässlich einer Versteigerung, ein anderes Mal im Zusammenhang mit einer Unterkunft für einen Hirten und ein drittes Mal wegen eines Streites erwähnt:

In einer Anzeige in der Augsburgische Ordinari Postzeitung über eine öffentliche Versteigerung findet sich die genaue Beschreibung des zur Veräußerung gelangenden Gutes, in der es u. A. heißt: Dieses Anwesen besteht aus einem ganz gemauerten Wohnhause, nebst angebauten Ökonomiegebäuden im besten baulichen Zustande, ¼ Tagw. Obstgarten und Hausanger … dann aus einem Blumbesuchsrechte in dem sogenannten Mehlweg auf soviel Rinder, als beym Gute genährt werden können.

In einem Artikel über das Böhmerwälder Hirtenleben: …An eine Unterkunft für die Hirten wurde bei älteren ≫Verstiftungen≪ von Blumbesuchsrechten in Waldern wiederholt gedacht. So geschieht 1701, als die Eisensteiner Herrschaft ein solches Recht an zwei bayrische Dorfer neuerdings vermietet, der von den Bauern bereits aufgerichteten Behausung im Walde, die kurz vorher abgebrannt und von ihnen wieder aufgebaut worden war, Erwähnung,und als 1729 einige Untertanen ein Stuck Wald zu Weidezwecken kauften, erhielten sie ausdrucklich die Bewilligung, in demselben ein In- oder Huthaus zu erbauen. Und weiters über die Sünden eines Hirten: …Noch arger sündigte (1740) Georg Thurnpauer von der Heinrichs-Einöd in Eisenstein, der mit 19 Stück Rindvieh und 8 Stuck Geisen in des Glasmeisters Hafenbradl ≫Blumbbesuchs-Waltung≪ einhütete, und gar der Bauer, der durch Einhüten in den herrschaftlichen Wald dem Jäger die Hirschsulz verdorben hatte.

Und im Salzburgwikiartikel Wolfbachtal heißt es: 1432 gab es wegen neuer Alphütten im Wolfbachtal einen Streit zwischen dem Stift Berchtesgaden als Eigentümer des Tales einerseits, und Bauern aus Höf und vom Taxenbacher Thannberg andererseits, die im Wolfbachtal über Blumbesuchsrechte verfügten. Es kam aber zu keinem Ausgleich. Erst mit der Zeit trat wieder Beruhigung ein.

Quellen

  • Nr. 264, 2. November 1816, Augsburgische Ordinari Postzeitung. Von Staats-, Gelehrten, historisch- u. ökonomischen Neuigkeiten. Mit allerhöchsten Privilegien. Gedruckt und verlegt bey Joseph Anton Moy, wohnhaft auf dem obern Graben in dem sogenannten Schneidhaus. Digitatisiert von Google.
  • Josef Blau, Freihols, Böhmerwälder Hirtenleben, S. 58 und S. 66, Zeitschrift für österr. Volkskunde. Organ des Vereines fur osterreichische Volkskunde in Wien. XVII. Jahrgang, 1911
  • Salzburgwiki, Stichwort Wolfbachtal