Diskussion:Eduard Bigler

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Das ist arg

"Auf Antrag der Staatsanwalt Salzburg wurde sie wegen "Querulantenwahns" beschränkt entmündigt, sodass ihre Ansprüche abgewiesen werden konnten.

Der Anspruch auf Opferfürsorge wurde von der Salzburger Landesregierung abgewiesen, das sie keine österreichische Staatsbürgerin sei. 1959 wurde ihr Haftentschädigung zugesprochen, jedoch stimmte der Betrag nicht, sodass sie Einspruch erheben musste. Erst 1962 wurde der ihr zustehende Betrag ausbezahlt. " - einfach nur unfair, wie man den armen Eduard und die arme Jolante behandelt hat. Gut, dass Jolante - besser spät als nie - doch noch etwas Geld erhalten hat, meint sich über diese Ungerechtigkeit ärgernd, --Andrea (Diskussion) 21:19, 5. Dez. 2013 (CET)