Diskussion:Gerhard Walterskirchen
Version vom 29. Juli 2012, 13:17 Uhr von Karl Irresberger (Diskussion | Beiträge) (Beamtendienstrecht)
Beamtendienstrecht
Änderungen teilweise korrigiert, denn auch auf die Universitätswebsite ist nicht zur Gänze Verlass:
- Es gibt nur die Bezeichnung "Assistenzprofessor" (das ist gemäß § 185 BDG 1979 der Amtstitel [vgl. den Artikel Professor] für Universitätsassistenten im definitiven Dienstverhältnis), nicht "Assistenz-Universitäts-Professor" (darin kommt auch ein Statusunterschied zum Ausdruck, auf den Universitätsprofessoren Wert legen); die Bezeichnung "Ass.-Univ.-Prof.", wie auf der Website der Universität, ist daher falsch.
- Zwischen Emeritierung und Pensionierung besteht ein Unterschied, ein emeritierter Professor ist weder im Dienst- noch im Ruhestand (§ 163 BDG 1979). --Karl Irresberger 14:17, 29. Jul. 2012 (CEST)