Collegium Mariano-Rupertinum
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Das Collegium Mariano-Rupertinum war eine Stiftung zugunsten bedürftiger Schüler und Studenten, die im Jahr 1820 durch Zusammenlegung der von Fürsterzbischof Paris Graf von Lodron gegründeten Kollegien Collegium Marianum und Collegium Rupertinum entstand.
Stiftungskonstruktion
Als Konviktsgebäude diente – nach der Zerstörung des Marianums – nun ausschließlich das Rupertinum. Es wurde aber auf Weiterbestand der unterschiedlichen Rechtsverhältnisse geachtet. So war die Gebarung mit dem marianischen Vermögen vornehmlich dem marianischen Patron anheimgestellt, das Rupertinum unterstand dem rupertinischen Verwalter. Auch blieben die Rechte der unterschiedlichen Patrone – Lodronsche Primogenitur, Lodronsche Sekundogenitur und Landschaft (an die Stelle der Landschaft war nach deren Auflösung der Landesfürst getreten, also ab 1816 Kaiser Franz I., der sich die persönliche Ausübung dieses Rechts vorbehalten hatte) – zur Ernennung von Stiftlingen erhalten. Ebenso gab es drei von den Patronen ernannte Inspektoren, die einvernehmlich den Präfekten zu ernennen hatten.
Auflösung
Die Stiftung war mindestens noch 1900 (zur Zeit der Abfassung von Picks Abhandlung) tätig; ihr weiteres Schicksal wäre noch zu eruieren.
Quelle
- Hermann Pick, Urkundliche Materialien zu einer Geschichte der gräflich Lodron'schen Kollegien Marianum und Rupertinum in Salzburg, in: MGSLK 29, 1889, S. 263-453;30, 1890, S. 1-113und S. 197-220; insb. die Allerhöchste Entschließung vom 10. August 1838 (MGSLK 30, 1890, S. 36 f. (Nr. 333).