Honorarkonsulat

Aus SALZBURGWIKI
Version vom 24. Juli 2011, 18:49 Uhr von Peter Krackowizer (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Honorarkonsulat ist eine Vertretung der staatlichen Verwaltung eines Landes, ähnlich wie ein Konsulat, führt jedoch nicht alle Aufgaben aus, da dort nicht Berufskonsule arbeiten, sondern Honorarkonsule (ehrenamtliche Personen).

Honorarkonsulate in Salzburg

Tennengau

Quelle