Emigrationspatent

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Unter der Bezeichnung Emigrationspatent versteht man einen Erlass aus dem Jahr 1731, der die Protestantenvertreibung aus dem Gebiet des Erzbistums Salzburg zur Folge hatte.

Inhalt

Im Emigrationspatent, das von Hofkanzler Cristiani verfasst und am 31. Oktober 1731 von ihm und Erzbischof Leopold Anton Freiherr von Firmian unterzeichnet wurde, wird zunächst alles geschildert, was bis zur Verhaftung der protestantischen Rädelsführer geschehen ist.


Besonders wird darin auf die Versammlung der Protestanten am 5. August in Schwarzach, eingegangen. Sodann wird die Absicht, alles Protestantische „von der Wurzel auß zu vertilgen“ bekundet und die Emigration der Protestanten verfügt.


Am Schluss des Patentes wird allen Behörden befohlen, „es gewiß und festiglich zu befolgen und sich dann weder durch Grab, Freund- oder Feinschaft, noch Haß oder Liebe hindern zu lassen.“

Auf die Anfrage des Pflegers von Gastein, ob denn das Patent in dieser Jahreszeit wirklich durchgeführt werden müsse, erging der Befehl:


„Die Emigrationspatente müssen vollzogen werden, es gehe, wie es wolle, leide daran, wer leiden kann; keine Gnade, keine Mildt, ein anderes ist nicht zu hoffen.“

Folgen

In mehreren Zügen wurden die Unangesessenen (Taglöhner, Handwerker, Dienstboten) binnen weniger Tage vertrieben, die Angesessenen erhielten eine Frist von drei Monaten, um vor der Emigration ihre Besitzangelegenheiten zu regeln. Mehr als 20.000 Salzburger und Salzburgerinnen mussten das Land verlassen. Männer, Frauen und Kinder, von denen viele bereits unterwegs den Tod fanden und zahlreiche andere in den ersten Jahren nach ihrer Ankunft in den Asylländern aufgrund der Umstände verstarben.

Siehe auch

Protestantenvertreibung

Salzbund Familiennamen der Salzburger Emigranten

Quellen

Reformation Emigration. Protestanten in Salzburg, Begleitpublikation zur Ausstellung vom 21. Mai bis 26. Oktober 1981 im Schloss Goldegg, Eigentümer, Herausgeber und Verleger, Amt der Salzburger Landesregierung, Kulturabteilung, Salzburg 1981