Salzburger Eigenklöster wurden in der Erzdiözese Salzburg bzw. der altbayerischen Kirchenprovinz von den Erzbischöfen selbst (oft auf ihrem Grund) eingerichtet oder mit betreut, um sich die Gebetshilfe der Mönche oder Nonnen für das eigene Seelenheil und für das Heil für das umgebende Land zu sichern. Die Erzbischöfe besaßen dabei in der Regel bei der Bestellung der Äbte besondere Eigenherrenrechte.

Die Eigenklöster der Salzburger Erzbischöfe

Quellen