Aufschwörung
Aufschwörung war nach dem Adelsrecht zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die Beschwörung der erforderlichen ehelichen Geburt und adeligen Abstammung eines Kandidaten durch andere Adelige.
Dies war auch im Erzstift Salzburg zur Erlangung einer Domherrenstelle erforderlich. Das Nähere war in den Statuten des Domkapitels geregelt.
Aufschwörungsrequisiten
Der Kandidat für eine Domherrenstelle musste eine Reihe von Dokumenten, die sogenannten Aufschwörungsrequisiten, beibringen. Dazu gehörten:
- (Verleihung des Kanonikats:) das Kollationsinstrument oder die hierüber erlangte päpstliche Bulle
- der Original-Taufschein zum Nachweis des genügenden Alters (Erreichung des 14. Lebensjahres)
- das Zeugnis über den Empfang der ersten kanonischen Weihe
- das Studien- und Moralitätszeugnis
- das Gesundheitszeugnis
- die Carta bianca“ (Blankovollmacht) für den Prokurator (Bevollmächtigter des Kandidaten)
- eine Carta bianca“ zur Ausstellung des Kautionsscheines
- der Aufschwörungsstammbaum
Aufschwörungsstammbaum
Der Aufschwörungsstammbaum hatte aus acht (im 16. Jahrhundert noch: vier) Ahnen zu bestehen und musste auf Pergament gemalt sein.
Die noch zahlreich vorhandenen Aufschwörungsstammbäume der Salzburger Domherren von 1514 bis 1806 wurden von Johann Riedl veröffentlicht.
Aufschwörungskavaliere
Die Beschwörung des Aufschwörungsstammbaumes oblag den vier „Aufschwörungskavalieren“. Diese mussten aus demselben Land wie der Proband stammen, durften mit ihm in keiner Blutsverwandtschaft stehen, und das Geschlecht, dem sie entstammten, musste dem Domkapitel bereits als stift- und rittermäßig bekannt sein.
Die Aufschwörungskavaliere hatten den eingereichten Stammbaum zu unterfertigen und mit ihren Siegeln zu versehen sowie ihn bezüglich der Ritterbürtigkeit der auf demselben verzeichneten Geschlechter beim Aufschwörungsakt zu beschwören.[1]
Danach konnte der Kandidat den Amtseid ablegen und die Investitur erhalten.
Quellen
Johann Riedl: Salzburg's Domherren. Von 1514-1806, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde (MGSLK) 7, 1867, S. 122-278, insb. S. 127.
Weblinks
- WikipediaArtikel „Aufschwören“
- Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
- Philipp Blittersdorff, Adels- und Ahnenproben im alten Österreich-Ungarn, in: Jahrbuch der Vereinigung katholischer Edelleute in Österreich (Tyrolia, Wien 1932), [http://www.coresno.com/literatur/standeserhoehungen/164-texte/5-vkeioe-ahnenprobe.html S. 109-127.
- ↑ Gemeinhin wird das Wort „aufschwören“ so verwendet, dass der Kandidat von den Aufschwörungskavalieren aufgeschworen wird, die Aufschwörung also durch die Aufschwörungskavaliere erfolgt; Riedl (aaO passim) hingegen verwendet es so, dass der Kandidat aufschwört, die Aufschwörung also als Akt des Kandidaten aufgefasst wird.