Diskussion:Gurlspitze
Gipfel
wobei der Gipfel selbst sich im Gemeindegebiet von Koppl befindet … diese Feststellung steht im Widerspruch zum Grundstückskataster (Digitale Katastermappe) und zu der am Gipfel angebrachten Grenzvermessungsmarke. Der Gipfel ist ein Vermessungspunkt. Xxlstier (Diskussion) 06:32, 20. Feb. 2020 (UTC)
als Kreisfläche betrachtet sind die Anteile: Elsbethen ca. 210°, Ebenau ca. 80°, ca. Koppl 70°
- Die Information, dass der Gipfel sich im Gemeindegebiet von Koppl befindet, erhält man bei der Abfrage "Gurlspitze" in SAGIS erklärt gerne --Peter Krackowizer (Diskussion) 09:12, 20. Feb. 2020 (UTC)
- das mag sein, widerspricht jedoch der Logik; es gibt zahlreiche Gipfel, die in drei Gemeinden liegen; z.B. Fulseck, Gamskarkogel und Hochgründeck. Diese drei sind im SAGIS jeweils der Gemeinde mit dem größten Flächenanteil zugeordnet, was logisch und konsequent ist. Bei der Gurlspitze hat Koppl den geringsten Flächenanteil und es führt auch kein Weg von dort aus hinauf. Daher halte ich die Zuordnung im SAGIS, das sonst sehr verlässlich ist, hier für unrichtig.
- die Gurlspitze ist fast nur von Elsbethen erschlossen und Elsbethen hat den größten Flächenanteil. Daher könnte man die Behauptung aufgestellt werden, der Gipfel gehört zu Elsbethen.
- am Gipfelkreuz angebracht ist ein Schild: "Grenzvermessung Ebenau 2008". Daher könnte man die Behauptung aufgestellt werden, der Gipfel gehört zu Ebenau.
- mE: Thema ausklammern, solange rechtlich verbindlich kein Nachweis aufgefunden wird. Xxlstier (Diskussion) 13:27, 20. Feb. 2020 (UTC)